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Mildes Urteil - plus eine Flasche Hennessy

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Statt der drohenden zweiten Gefängnisstrafe nur eine Geldstrafe - und eine Flasche Hennessy gibt es nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens auch noch zurück. Es lief gut für einen reuigen Ladendieb vor dem Amtsgericht.

Die Vergangenheit des 37-jährigen Christoph H. (Name geändert) allerdings lief weit weniger gut. Immer wieder habe er als Erwachsener Probleme mit Drogen gehabt, erzählte er: Amphetamine, Cannabis. Beschaffungskriminalität war die Folge: Immer wieder Diebstähle. Derzeit verbüßt H. eine achtmonatige Haft in der Dortmunder JVA. Ursprünglich war das eine Bewährungsstrafe. Aber: "Ich bin nicht auf den richtigen Weg gekommen" - die Bewährung wurde widerrufen, weil Christoph H. rückfällig wurde. Zuletzt hatte er bei Hornbach in Kamen eine Handbrause und eine Powerbank gestohlen, davor in zwei Dortmunder Netto-Märkten Kleidung, eine Sporttasche und eine Flasche Wodka. Gesamtwert der Beute bei diesen drei Fällen: rund 230 Euro.

Zehn Monate Haft forderte die Staatsanwältin - eine Geldstrafe von 1.800 Euro verhängte der Richter. Zwar wäre eine neue Gefängnisstrafe durchaus zu rechtfertigen gewesen, sagte er. Aber es sei jetzt gerade das erste Mal, dass Christoph H. hinter Gittern sitze, und es bestehe Hoffnung, dass er nun endlich etwas an seinem Leben ändere.

H. hat einen Therapieplatz in Aussicht, er hat sich um eine Arbeit gekümmert, er kann nach Verbüßung der alten Strafe bei seinem Vater unterkommen. Was übrigens die Flasche Hennessy angeht: Die war nach einem der jüngsten Diebstähle bei ihm sicher gestellt worden, stammte aber nicht aus dem aktuell beklauten Laden. Die Justiz verwahrt sie für Christoph H. - noch.