Treppensturz am Markt: Befangenheitsantrag gegen den Richter
von Andreas Milk
Kamen. Eine alte Frau stürzt auf der Kellertreppe - ihr Vermieter steht wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht: Das Verfahren vor dem Kamener Amtsgericht könnte sich noch eine Weile hinziehen. Der Verteidiger des Vermieters hat einen Befangenheitsantrag gegen Richter Martin Klopsch gestellt. Darüber muss nun erst mal entschieden werden. Das erledigt entweder Klopsch selbst - sofern er zu dem Schluss kommt, der Antrag sei unzulässig - oder ein Kollege.
Es geht um einen Unfall im Haus Markt 19 vor rund 14 Monaten. Die Frau, die inzwischen in einem Pflegeheim lebt, zog sich damals auf der mutmaßlich mangelhaften Treppe schwere Verletzungen zu. Ihr Sohn ist der Ansicht, der Vermieter habe das Haus verkommen lassen. Die Besonderheit an der Geschichte: Die Frau selbst und ihr inzwischen verstorbener Mann waren jahrzehntelang Hauseigentümer, bis sie die Immobilie 2017 ihrem späteren Vermieter verkauften.
Der wiederum ist ein vermögender Mann. Darum könnte eine Geldstrafe oder Geldbuße hoch ausfallen. Er sei sich keiner Schuld bewusst, hatte er beim ersten Termin vorige Woche gesagt. Und: Hätte er von einem Schaden erfahren, hätte er den reparieren lassen.
Der Befangenheitsantrag gegen Richter Klopsch blockiert fürs erste die Entscheidung über weitere Anträge der Verteidigung: Sie sollten helfen, den Hauseigentümer zu entlasten. Fest steht allerdings schon, dass die Verhandlung nochmal bei Null anfangen muss - sei es nun mit Klopsch oder einem anderen Richter als Vorsitzenden. Denn nur bei einem neuen Termin binnen drei Wochen könnte einfach an den bisherigen Verlauf angeknüpft werden. Urlaubspläne der Prozessbeteiligten verhindern das aber.
Archiv: Treppensturz im Haus "Markt 19": Eigentümer vor Gericht