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Missbrauchsverdacht? - "Zur Polizei gehen - nicht zu den Nachbarn"

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgerichtKamen AMAmtsgericht Kamen - Foto: Andreas Milk für KamenWeb.devon Andreas Milk

Kamen. Aus Sorge um den 15-jährigen Sohn hatte sich ein Ehepaar aus Heeren eine Anklage wegen übler Nachrede eingehandelt. Der Prozess vor dem Kamener Amtsgericht endete heute mit einer Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld - und mit dem Rat des Richters: Wer glaubt, dass seinem Kind von jemand anderem Gefahr drohe, der solle das der Polizei sagen - nicht den Nachbarn.

Rückblende: September 2018. Der 15-Jährige lebt schon eine Weile nicht mehr bei seiner Mutter und deren Mann. Er ist vielmehr in einer betreuten Wohngruppe. Aus einem Chatverlauf schließt das Ehepaar, dass Daniel und Thorsten H. (Namen geändert) - ein homosexuelles Paar aus der Gegend - den Jungen missbrauchen, ihm Alkohol und Drogen zugänglich machen. Es folgt eine Suchaktion. Nachbarn werden befragt. Dabei kommt der Verdacht gegen Daniel und Thorsten H. zur Sprache.

Dass sie diesen Verdacht äußerten und verbreiteten, gaben die Eheleute zu. Vier als Zeuginnen geladene Nachbarinnen brauchten deshalb nicht auszusagen. Bleibt die Frage: Was ist dran an den Beschuldigungen in Richtung Daniel und Thorsten H.? Gegen den Jüngeren von ihnen, den 37-jährigen Daniel H., ist ein Ermittlungsverfahren im Gange. Deshalb durfte er im Prozess gegen die Eheleute die Aussage verweigern, um sich nicht selbst belasten zu müssen - und tat das auch. Gegen seinen Mann Thorsten gibt es kein Verfahren - und er hatte darum kein Aussageverweigerungsrecht. Er sagte, die Familie des 15-Jährigen lauere ihm und Daniel H. auf, bedrohe sie. Dabei hätten er und sein Partner sich bloß als Freunde um den Jungen gekümmert.

Ebenfalls als Zeuge im Prozess war ein Beamter der Kripo. Er hatte sich Erkenntnisse für das Verfahren gegen Daniel H. erhofft. Die gab es aber nicht. Wie lange dieses Verfahren sich noch hinziehen wird, konnte er nicht sagen.