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Bei Ebay "rumgetrickst": Geldstrafe für Phantom-Handy

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsger19NKWvon Andreas Milk

Kamen. Michael E. (34, Name geändert) ist dabei, sich eine Existenz aufzubauen. Er betreibt einen Online-Handel. Im August 2018 machte sich der Kamener dabei strafbar. Bei Ebay verkaufte er ein Samsung-Handy für 347,90 Euro an einen Kunden in Süddeutschland. Der Kunde überwies das Geld - das Handy kam nicht. Der Kunde ging zur Polizei.

Michael E. war jetzt vor dem Kamener Amtsgericht wegen Betrugs angeklagt. Was im vergangenen Sommer passiert war, stellte er als eine Art Panne dar. Wider Erwarten habe er selbst von seinem Lieferanten keine Handys erhalten. Folge sei gewesen, dass er mehrere seiner eigenen Kunden nicht habe beliefern können. Die Betroffenen waren sauer, informierten Ebay, Ebay sperrte E.s Account, E. konnte sich nicht mehr mit den Kunden in Verbindung setzen, um eine Einigung herbeizuführen - so jedenfalls beschrieb er den Vorgang. "Ich hatte nicht die Absicht zu betrügen." Sein Fehler sei gewesen, mehr Handys zu verkaufen, als er tatsächlich zum Zeitpunkt des Verkaufs verfügbar hatte.

Richter Martin Klopsch kam an der Sache einiges merkwürdig vor. Zum Beispiel habe Michael E. keine Belieferung gegen Vorkasse via Paypal angeboten, sondern sich das Geld aufs eigene Konto schicken lassen. Außerdem habe er in Mails an den geprellten Kunden - noch vor Sperrung seines Ebay-Accounts - den Eindruck erweckt, über ein eigenes Warenlager zu verfügen, das den Versand des Samsung-Handys längst veranlasst haben sollte. Klopsch zu Michael E.: "Sie haben rumgetrickst."

E. ist schon wegen Betrugs und Urkundenfälschung vorbestraft. Die Sache mit dem Samsung-Handy brachte ihm nun seine dritte Verurteilung: eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 25 Euro. Er sagt: Inzwischen biete er nur Dinge zu kaufen an, die er auch wirklich habe.