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Treppensturz am Markt: Verfahren eingestellt

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsger19NKWvon Andreas Milk
Kamen. "Freispruch zweiter Klasse" im Fall des Treppensturzes am Kamener Markt: Das Verfahren gegen den Eigentümer von Haus Nummer 19 ist vor dem Amtsgericht eingestellt worden. Richter und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass seine Schuld - sollte es sie denn geben - allenfalls gering war. Dass die ehemalige Bewohnerin des Hauses auf der mutmaßlich schadhaften Kellertreppe gestürzt war, sei ihr wohl auch selbst zuzuschreiben.

Jahrzehntelang hatte ihr und ihrem Mann das Haus gehört. Sie war mit den Gegebenheiten also vertraut. Der Sturz geschah kurz nach dem Verkauf an den neuen Eigentümer. Der wurde daraufhin vom Sohn der Verunglückten angezeigt, weil er den Schaden an der Treppe nicht repariert habe. Fahrlässige Körperverletzung sei das. Der Eigentümer erklärte: Er habe von dem Schaden nichts gewusst - sonst hätte er ihn selbstverständlich beseitigt.

Die erste Verhandlung in der Sache war im Frühjahr mit einem Befangenheitsantrag gegen Amtsrichter Martin Klopsch zu Ende gegangen. Aus seinen Fragen nach Besitztümern des angeklagten Hauseigentümers hatte dessen Verteidiger geschlossen, Klopsch habe etwas gegen seinen Mandanten. Klopsch selbst wies den Befangenheitsantrag als unzulässig zurück - und leitete heute die Neuauflage des Prozesses. Neu war darin auch der Verteidiger des Hauseigentümers. Und auch dieser Anwalt stellte einen Befangenheitsantrag gegen Klopsch - den der wiederum ablehnte.

Lange drehte sich alles um juristische Finessen - bis der Vertreter der Staatsanwaltschaft anmerkte: Die Sache eigne sich für eine Einstellung. Dann ging alles recht zügig. Weitere Termine, die Klopsch diesen Monat schon für den Fall reserviert hatte, wurden damit hinfällig.

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