-Anzeige-

Anzeige

"82 West"-Wirtin bespuckt: Täter muss in Haft

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk
KamenAm 20. Dezember vorigen Jahres kam der 36-jährige Milan D. (Name geändert) abends ins Lokal "82 West". Im Laufe seines Besuchs schlug er gegen einen Spielautomaten, beschimpfte Wirtin Alexandra Rabe in übelster Weise, spuckte ihr schließlich ins Gesicht und drohte beim Hinausgehen, er werde den Laden abfackeln. So stellte es das Kamener Amtsgericht Anfang April fest und verurteilte D. zu fünf Monaten Haft wegen tätlicher Beleidigung und Bedrohung. D. legte Berufung ein. Über die wurde heute vor dem Landgericht Dortmund verhandelt.

An das Geschehen habe er keine Erinnerung, sagte D. - an jenem Abend habe er nach der Arbeit auf nüchternen Magen Bier und Whisky-Mix-Getränke konsumiert, bevor er das "82 West" betrat. D. lieferte dem Dortmunder Berufsrichter und den beiden Schöffinnen eine ganze Reihe denkwürdiger Aussagen - etwa, dass er "keinen Alkohol vertrage", sich aber ohne Alkohol nicht wohl fühle: "Ich würde am liebsten jeden Tag trinken." Außerdem habe er "ein Problem mit dem Zocken" - was wohl den Ausraster am Spielautomaten erklären sollte -, und er kiffe auch immer mal wieder.

In Dortmund wiederholte sich, was sich schon im Kamener Gerichtssaal abgespielt hatte: D. trug eine Entschuldigung vor (in Dortmund wörtlich: "Es tut mir von ganzem Herzen leid"), um wenig später laut zu werden und über ungerechte Behandlung zu klagen.

Sein Verteidiger unternahm einen eher zaghaften Versuch, Alexandra Rabes Schilderung in Zweifel zu ziehen: Er wunderte sich, dass die Spuckattacke nicht gleich im ersten Polizeibericht erwähnt ist, sondern erst später auftaucht. Das heiße gar nichts, erklärte der Richter: Auch Polizeiprotokolle seien nicht zwingend vollständig. Im übrigen stehe für ihn außer Frage, dass die Angaben der Wirtin im Prozess stimmten. Drum sei es auch überflüssig, einen neuen Termin zu machen und "82 West"-Gäste als weitere Zeugen zu hören.

Milan D. hat 17 Eintragungen im Vorstrafenregister. "Unglaublich, dass Sie erst ein Mal in Haft gesessen haben", fand der Dortmunder Vorsitzende. Er machte deutlich: D. habe keinerlei Erfolgsaussicht mit seiner Berufung - sprich: keine Chance, aus der Haftstrafe ohne Bewährung noch eine Haftstrafe mit Bewährung zu machen.

D. zog die Berufung zurück; bald wird er von der Staatsanwaltschaft eine Aufforderung zum Haftantritt bekommen. Er werde behandelt wie ein Mörder, schimpfte er. Beim Verlassen des Saals ließ er die Tür ins Schloss krachen. Alexandra Rabe wartete ein paar Minuten ab. Dann machte sie sich auf den Heimweg. Das Geschehen am 20. Dezember hatte ihr einen Hautausschlag im Gesicht beschert, der erst nach rund einer Woche verschwand. Vor allem aber: "Ich hatte einfach Angst."

Archiv: Wirtin im "82 West" bespuckt: Fünf Monate Haft