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Mit drei Promille auf dem Sattelzug: Geldstrafe

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Eine Nacht Mitte Februar, Autobahn 2 bei Kamen: Einer Polizeistreife fällt ein Sattelzug auf. Die Fahrweise wirkt unsicher. Die Beamten stoppen den Laster - und bekommen es mit einem völlig betrunkenen Fahrer zu tun. Die Blutprobe anderthalb Stunden später ergibt 2,71 Promille.

Folge war ein Strafbefehl für Wladimir T. (Name geändert). Der 65-Jährige legte dagegen Einspruch ein: Die Höhe der Tagessätze übersteige seine Möglichkeiten. Die Staatsanwaltschaft war von 40 Euro pro Tag ausgegangen. Das ist recht viel bei einem monatlichen Einkommen von gerade mal 800 Euro - mehr hat der Berufskraftfahrer nicht zur Verfügung.

Der Einspruch hatte jetzt vor dem Kamener Amtsgericht Erfolg: Der Richter senkte den Tagessatz auf 20 Euro, legte das Strafmaß auf 30 solcher Sätze fest - ergibt eine Geldstrafe von 600 Euro wegen fahrlässiger Trunkenheit. Wladimir T. zeigte sich zerknirscht: Er sprach von der "Schande", die sein Verhalten über ihn gebracht habe, und von einer "Katastrophe". Einen Führerschein darf er frühestens im Februar 2020 wieder bekommen.