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Im "Futterhaus" zugelangt: 300 Euro (plus 1,99) für Leckerchen

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Ist der 53-jährige Heinrich P. (Name geändert) unschuldig - oder hatte er sich ein Täuschungsmanöver ausgedacht, mit dem er zu Recht scheiterte? - Der Kamener Amtsrichter entschied sich für Variante zwei. Er verurteilte P. wegen Diebstahls von Hunde-Leckerchen im "Futterhaus" an der Lünener Straße. Wert des Diebesgutes: 1,99 Euro. Höhe der Geldstrafe: 300 Euro.

Am 15. April war P. ins "Futterhaus" gekommen. Ein Angestellter dort hatte ihn schon früher im Verdacht zu klauen. Diesmal sah er genau hin. Seine Beobachtungen schilderte er nun als Zeuge im Gerichtssaal: P. habe die Leckerchen in die Jacke gesteckt und den Laden verlassen. Auf dem Parkplatz habe er P. deshalb angesprochen - woraufhin P. die Richtung geändert habe: Nicht mehr zu seinem Auto, sondern zu den Einkaufswagen sei er plötzlich gegangen, habe sich einen geschnappt und damit wieder den Laden betreten. Mit einigen Waren im Einkaufswagen tauchte er wenig später an der Kasse auf - unter den Sachen waren auch besagte Leckerchen. Bloß: Bei seiner neuen Runde durchs "Futterhaus" war P. gar nicht ans betreffende Regal gegangen, versicherte der Angestellte. Das heißt, logisch: P. muss die Leckerchen schon die ganze Zeit vorher bei sich gehabt haben.

Alles Unsinn, beteuerte P.: Das, was der Angestellte für heimliches In-die-Jacke-Stecken hielt, sei bloß das Kramen nach dem Handy gewesen. Glauben mochte ihm das niemand. Zwei Vorstrafen wegen Diebstahls machten es für P. nicht besser. Er kann Berufung einlegen und versuchen, das Landgericht Dortmund von seiner Unschuld zu überzeugen.
Übrigens: Die Leckerchen hat er seinerzeit beim zweiten Gang durch den Laden bezahlt - zusammen mit den anderen Dingen im Einkaufswagen. Aber da war es eben zu spät.