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"Alg I"-Buchungspanne: Schnell angeklagt - schnell abgehakt

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsger19NKWvon Andreas Milk

Kamen. Es braucht nicht viel, sich eine Anklage vor Gericht einzuhandeln. Im Fall des angehenden Security-Mannes Fabio K. (Name geändert) aus Kamen war es wohl bloß der Fehler eines Steuerberaters. Der 51-jährige K. soll im September 2017 rund 1.100 Euro Arbeitslosengeld I bezogen haben, obwohl er zu der Zeit einen Job hatte. Folge war eine Anklage der Staatsanwaltschaft. Verhandelt wurde darüber im Amtsgericht - und das recht kurz.

Der Verteidiger von Fabio K. erklärte schlicht: Sein Mandant habe im September 2017 nicht gearbeitet. Dass die Arbeitsagentur bei einem Datenabgleich einen anderen Eindruck gewann, liege an besagtem Steuerberater. Der soll sich im Datum geirrt haben, als er die Finanzangelegenheiten eines früheren (!) Arbeitgebers von Fabio K. regelte. Sprich: Was K. schon vor seiner Arbeitslosigkeit verdient hatte, wurde irrtümlich als Verdienst im September 2017 ausgewiesen, in jenem Monat also, in dem er "Alg I" bekam.

Geplant war, dass Mitarbeiter aus K.s ehemaliger Firma das bestätigen. Aber die geladenen Zeugen waren verhindert. Am Ende gab es mit Zustimmung von Fabio K. einen "Freispruch zweiter Klasse" - eine Verfahrenseinstellung. Die Kosten trägt das Land. Ausnahme: Seinen Anwalt muss K. selbst zahlen. K. hätte darauf bestehen können, dass weiter verhandelt wird, die Zeugen kommen und sich für ihn noch die Chance auf einen "echten" Freispruch ergibt. Er wollte die Sache aber lieber abhaken.