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Vermieterin geschubst - Mieter zahlt Buße

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsger19NKWvon Andreas Milk

Kamen. Es war ein Abend im Mai, kurz nach 22 Uhr. An der Heerener Bergstraße gerieten Michael K. (Namen geändert) und seine Vermieterin Gertraud T. aneinander. Folge war ein Gerichtsverfahren: In der Anklage gegen Michael K. wegen Körperverletzung heißt es, er habe der älteren Frau im Streit einen Faustschlag gegen den Oberkörper versetzt. Folge: eine Prellung des Brustkorbs.

Michael K. - er wohnt seit zehn Jahren bei Gertraud T. zur Miete - erzählte dem Kamener Amtsrichter jetzt, er sei seinerzeit mit seinem Hund vom Spaziergang zurückgekommen; Gertraud T. habe sich beklagt, es sei doch schon so spät, und ihn nicht in die Wohnung lassen wollen. Da habe er sie eben resolut weggeschoben.

Gertraud T., als Zeugin geladen, brauchte nicht mehr auszusagen. Denn Richter und Staatsanwalt waren einig: Da Gertraud T. keine gravierenden Verletzungen erlitten habe, könne es mit einer Verfahrenseinstellung gegen eine Geldbuße gut sein. Das heißt: Michael K. zahlt für den etwas ruppigen Umgang mit der Frau 500 Euro an die Westfälischen Kinderdörfer e. V. - und die Sache ist erledigt.

Gertraud T., bester Dinge, schien mit diesem Ausgang zufrieden. Michael K. wohnt nach wie vor bei ihr. Nach Prozessende unterhielten sie sich noch angeregt vorm Gerichtsgebäude.