von Andreas Milk
Kamen. Die frühere Kamener Vizebürgermeisterin Bettina Werning ist vom Landgericht Dortmund wegen Betrugs zu zwei Jahren Haft verurteilt worden - ausgesetzt zur Bewährung. Ins Gefängnis muss sie also nicht. Die Bewährungszeit legte das Gericht auf vier Jahre fest. Kurz nach Verkündung wurde der Richterspruch rechtskräftig: Sowohl Werning und ihr Anwalt als auch die Staatsanwältin erklärten den so genannten Rechtsmittelverzicht.
Dem Urteil liegen 155 einzelne Betrugsfälle zugrunde. Werning beging diese Taten als Lohnbuchhalterin eines Elektrohandels in Kamen und Menden zwischen Mitte 2012 und Frühjahr 2017. Tatsächlich begonnen hatte sie ihr kriminelles Tun schon früher - und zwar 2007. Bloß sind die früheren Taten verjährt. Zusammengerechnet ergeben verjährte und nicht verjährte Taten für das betroffene Elektrounternehmen einen Schaden von rund 700.000 Euro.
Was die ehemalige Stadtrepräsentantin, Grünen-Politikerin und Finanzkirchmeisterin wohl vor der Haft bewahrt hat, ist ihr umfassendes Geständnis vor Gericht. "Von Reue und Einsicht" sei es geprägt gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Beumer. Das sei nicht selbstverständlich - andere Angeklagte taktierten erst mal. Werning habe zur Schadenswiedergutmachung beigetragen, "was in ihrer Macht steht". Die 59-Jährige hat wieder Arbeit; ihr Gehalt oberhalb der Pfändungsfreigrenze wird eingezogen. Gesellschaftlich und finanziell sei Werning ruiniert, so Richter Beumer.
Der hält das Mitverschulden ihrer früheren Arbeitgeber für "sehr gering". Die Firma sei übersichtlich, es gebe da keine "anonymen" Angestellten - und die Chefs hätten Werning eben schlicht vertraut. Allein der Auslöser für Wernings Betrugsserie hätte Anlass bieten können, genauer hinzuschauen. Irrtümlich hatte Werning einem Mitarbeiter das zehnfache Weihnachtsgeld überwiesen: 15.000 Euro statt 1.500. In der monatlichen Sammelüberweisung - von einem der Geschäftsführer abgezeichnet - ging das unter. Der Mitarbeiter meldete sich, alles kam wieder in Ordnung. Aber die Idee in Wernings Kopf war da, unrechtmäßig Geld aufs eigene Konto zu überweisen.
Sie tat das 155 Mal. Eine "gewisse Geldgier" attestierte Richter Beumer der Angeklagten: Bis zu 8.000 Euro monatlich habe sie sich gegönnt - "für irgendwas müssen Sie das verballert haben". Urlaube und großzügige Spenden waren im Prozess als Erklärung genannt worden. Ganz erklären lässt sich die Höhe des Schadens bisher kaum.
Trotz aller Milderungsgründe: Der Richter sagte, die Entscheidung für eine bewährungsfähige Strafe war "nicht ganz einfach".





