von Andreas Milk
Kamen. Kurz und sehr gesittet war das Wiedersehen zwischen der Frau aus Methler und dem Mann aus Essen im Kamener Amtsgericht. Markus L. (Namen geändert) war wegen Beleidigung und Bedrohung angeklagt - Jennifer P. hatte ihn angezeigt. Per WhatsApp hatte er sie übel beschimpft und geschrieben, wenn sie etwas Falsches über ihn erzähle, werde er ihr die Zunge rausschneiden. "Dass ich unschöne Worte benutzt habe, steht außer Frage", sagte Markus L. dem Richter. Der wiederum fragte Jennifer P., ob es denn noch irgendwelchen Kontakt zwischen ihnen gebe. Sie verneinte: "Es ist Ruhe." Damit war ihre Aussage beendet, sie verließ den Saal.
Er sei nicht stolz auf seine WhatsApp-Ergüsse und wolle mit dem Thema abschließen, hatte vorher Markus L. erklärt. Die Beziehung war seinerzeit in die Brüche gegangen, und L. erinnerte sich, dass ihm Jennifer P. einst "Horrorstories" über ihre Verflossenen erzählt hatte. Der Gedanke muss ihn gestört haben, solche Stories könnten nun auch über ihn in Umlauf kommen. Ernst gemeint gewesen sei die Sache mit dem Zungerausschneiden natürlich nicht, sagte er. Und das erschien dem Richter glaubhaft - zumal L. in seinem rund 50-jährigen Leben noch kein einziges Mal mit der Justiz zu tun hatte.
Das Urteil war schließlich eine Geldstrafe auf Bewährung: 20 Tagessätze à 60 Euro muss L. zahlen, falls in den kommenden zwei Jahren Ähnliches passiert. Die eigentliche Strafe für ihn ist eine ganz andere: Sein "Tatwerkzeug" wurde eingezogen, ein iPhone, Neuwert gut 1.100 Euro. Dieses iPhone freiwillig den Behörden zu überlassen, hatte er sich gesträubt - sonst wäre das Verfahren wohl sogar ohne Urteil eingestellt worden.





