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    Bewährungsstrafe für Gastro-Einbrüche

    amtsger19NKWvon Andreas Milk

    Kamen. Er war in "Tinas Pizzeria" am Stadtpark, außerdem machte er sich am Fenster des "Büdchens" an der Dresdener Straße zu schaffen - weit außerhalb der Geschäftszeiten, mitten in der Nacht. Und in einer Gartenhütte an der Danziger Straße ließ er Werkzeuge mitgehen. Das Amtsgericht Kamen verurteilte den 36-jährigen Adrian M. (Name geändert) heute zu 20 Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Damit abgegolten sind noch weitere "Brüche" - betroffen waren das "en place" am Markt, das Stadthallenrestaurant und das DHL-Lager in Unna an der Gießerstraße.

    Zum Hintergrund: Die Justiz schaffte es nicht, M.s Taten chronologisch abzuarbeiten. Sämtliche Einbrüche geschahen im Frühjahr und Sommer 2018, und ausgerechnet für das, was zuletzt geschah, wurde M. zuerst verurteilt: Das Schöffengericht Unna verhängte Anfang 2019 acht Monate Gefängnis auf Bewährung für "en place". DHL und Stadthalle. Pizzeria, "Büdchen" und Gartenhütte passierten früher - wurden aber erst jetzt Verhandlungsthema vor dem Richter in Kamen. Das hat mit den Ermittlungen und der Auswertung von Spuren zu tun.

    Erst mal behauptete Adrian M. im Kamener Prozess, er habe die "neuen" - also eigentlich älteren - Taten gar nicht begangen. Bloß war die Beweislage denkbar klar: Die Betreiber der Pizzeria etwa hatten M. in der Tatnacht ertappt und festgehalten, bis die Polizei ihn abholte. Am Oberlicht des Lokals fanden sich seine Fingerabdrücke. Also: Leugnen zwecklos. Schließlich gab M. die Einbrüche zu.

    Übel für die Pizzeria-Betreiber: Ausgerechnet zum Zeitpunkt von M.s "Besuch" gab es keinen Versicherungsschutz - der Wechsel zu einem anderen Unternehmen war geplant, aber noch nicht vollzogen. Mehrere tausend Euro Schaden wurden nicht ersetzt.

    Adrian M. verbrachte für seine Einbruchsserie drei Monate in U-Haft. Seit anderthalb Jahren hat er nichts mehr angestellt. Sein Pflichtverteidiger sprach von einer schweren Lebensphase im Jahr 2018, geprägt von Jobverlust und Trinkerei. Inzwischen hat M. wieder Arbeit. Als Bewährungsauflage muss er 1200 Euro ans Gericht überweisen. Daneben hat die Justiz Werkzeug einkassiert, das er beim Einbrechen benutzt hatte - und sein Fluchtfahrzeug: ein Damenfahrrad.

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