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Lästig bei "Laut & Lästig": Geldstrafe für Grapscherei

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Beim Open-air-Festival von "Laut & Lästig" vergangenen August an der Gesamtschule soll der 54-jährige Markus D. (Name geändert) zwei Menschen sexuell belästigt haben. In der Verhandlung vor dem Kamener Amtsgericht sagte er erst, dass er "zu Unrecht beschuldigt worden" sei. 20 Minuten später gab er zu Protokoll, dass er den Anklagevorwurf nicht mehr bestreite.

An dem Abend war D. mit dem Fahrrad unterwegs. Das war keine Selbstverständlichkeit: Er hat Multiple Sklerose. Die Krankheit verläuft in Schüben; D. nimmt starke Medikamente. Als er aufs Festival kam, war er - das sagt er selbst - "sehr betrunken". Laut der Anzeige, die später die Polizei aufnahm, passierte Folgendes: D. fasste erst einer Frau an den Hintern, fragte sie: "Wie wär's mit uns?" - kurz danach machte er das Gleiche bei einem jungen Mann, dem er außerdem anbot, ihn nach Hause zu begleiten.

D.s Erinnerung ist bruchstückhaft. Das Tanzen habe nicht geklappt, irgendwann habe er zu seinem Fahrrad gewollt, ein paar Festivalbesucher sowie Security-Leute hätten ihm versichert, alles sei gut, eine Frau habe ihm eine "8" ins Rad getreten, die Polizei sei gekommen. "Fetzen im Kopf", sagte seine Anwältin. Markus D. beteuerte, noch nie sei er jemandem ohne Einwilligung zu nahe gekommen.

Der Richter empfahl, über ein Geständnis nachzudenken. Denn: Es gab fünf Zeugen - die beiden mutmaßlich Begrapschten plus drei weitere -, deren Aussagen laut Akten in dieselbe Richtung gingen. Diese fünf Zeugen waren jetzt auch zum Gerichtstermin gekommen.

Sie zu vernehmen, war dann nicht mehr nötig. Nach einigen Minuten mit seiner Verteidigerin auf dem Gerichtsflur erklärte D., ja, es könne wohl so gewesen sein, wie es da in der Anklage stehe. Falls es so war, tue es ihm leid. Wegen Beleidigung und Widerstandes, jeweils bei verminderter Schuldfähigkeit, ist D. vorbestraft. Das Urteil für die Grapscherei bei "Laut & Lästig" lautete nun: Geldstrafe - 50 Tagessätze à 30 Euro. "Man muss heute ganz schön vorsichtig sein", erklärte D. zum Schluss. Worauf der Richter antwortete: Das sei ja vielleicht ganz gut so.