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Richter "verarscht": Hohe Strafe für Betrug am Jobcenter

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Sabrina H. (Name geändert) muss zahlen: 4.500 Euro Geldstrafe - davon allein rund ein Tausender dafür, dass sie versucht habe, ihn zu "verarschen", erklärte der Vorsitzende im Amtsgericht. Die Kamenerin war wegen Betrugs angeklagt worden. Im Frühjahr und Sommer 2019 hatte sie vom Jobcenter Kreis Unna 5.099 Euro bezogen, obwohl sie in der Zeit einen sozialversicherungspflichtigen Job hatte. Das Jobcenter wusste davon nichts. H. verdient netto 1.300 Euro monatlich.

Vor Gericht sagte Sabrina H., sie habe wenige Tage nach Aufnahme der Arbeit den Vertrag beim Jobcenter abgegeben. Er müsse da wohl verloren gegangen sein. Was sie denn getan habe, als das Jobcenter trotzdem monatelang weiter Geld schickte, wollte der Richter wissen - habe sie das Geld vielleicht zurückgelegt, in der Ahnung, dass es eines Tages zurückgefordert werden könnte? Nein, sagte H. - sie habe in der Zeit so viele andere Probleme gehabt.

Die Sachbearbeiterin vom Jobcenter berichtete dem Gericht von mehreren Gesprächseinladungen, die seinerzeit an Sabrina H. rausgegangen seien, die sie aber alle ignoriert habe. H.: "Davon weiß ich nichts." Erst ein turnusmäßiger Datenabgleich machte den Zahlungen an H. im September ein Ende: Die Sache mit dem neuen Job flog auf.

2015 hatte das Jobcenter mit Sabrina H. schon ähnliche Erfahrungen gemacht - nur, dass die nicht gleich in ein Strafverfahren mündeten. Die 4.500 Euro Geldstrafe, die der Richter jetzt verhängte, setzen sich zusammen aus 150 Tagessätzen à 30 Euro. Die 30 Euro entsprechen H.s aktuellem Einkommen - und die 150 Tagessätze der Höhe ihrer Schuld. Ein Geständnis oder wenigstens der Verzicht aufs Lügen hätte eine niedrigere Strafe ergeben, so der Richter. Auch die 5.099 Euro vom Jobcenter sind noch offen.