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Lautstarker Auftritt vor Polizeiwache: Geldstrafe

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Um wegen einer Straftat verurteilt zu werden, braucht man nicht unbedingt vor Gericht aufzutauchen: Sofern es nicht gerade ins Gefängnis gehen soll und der Sachverhalt klar zu sein scheint, darf ein Richter auch nach Aktenlage entscheiden, ohne sich ein persönliches Bild vom Angeklagten zu machen. So ist das jetzt im Kamener Amtsgericht in zwei Fällen passiert.

Fall eins: Im Juni 2019 hatte ein Mann einen denkwürdigen "Auftritt" vor der Kamener Polizeiwache. Da warf er sich auf die Motorhaube eines Dienstfahrzeugs und schrie allerhand Beschimpfungen in die Welt. Von "Polizistenschweinen" und "Nazis" war unter anderem die Rede. Nüchtern gewesen sein soll er dabei nicht. An dem Polizeiwagen entstand ein Schaden von knapp 1.900 Euro. Der Mann hat keine Vorstrafen. Die "Premiere" soll ihn nun 500 Euro kosten - so lautet der in Abwesenheit erlassene Strafbefehl. Akzeptiert er ihn, ist das Ganze erledigt - tut er das nicht, gibt es einen neuen Termin, zu dem er dann womöglich ja aufkreuzt.

Falls zwei: Ebenfalls vergangenen Juni wurde ein Mann auf der Autobahn geblitzt. Er hat keinen Führerschein - aber zwei Vorstrafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Er soll nun 900 Euro zahlen.
Für beide Angeklagten übrigens hatte das Gericht denselben Dolmetscher zur Verhandlung bestellt. Der war zuverlässig zur Stelle und darf sich deshalb zu Recht über sein Honorar freuen, ohne auch nur ein einziges Wort übersetzt zu haben.