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"Sie verkackeiern uns": Geldstrafe für Rollerfahrer

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsger19NKWvon Andreas Milk

Kamen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte deutliche Worte für den Angeklagten: "Ich gehe davon aus, dass Sie uns hier verkackeiern." Vor dem Kamener Amtsgericht ging es um Fahren ohne Führerschein. Markus B. (35, Name geändert) war am Morgen des 6. Dezember auf der Heerener Straße mit einem Roller unterwegs gewesen und wurde in Höhe des Bürgerhauses von einer Zivilstreife gestoppt. Es kam heraus: Der Roller schaffte rund 50 Kilometer pro Stunde - führerscheinfrei sind 25.

Was nun das Verkackeiern angeht: Dem Gericht legte B. den Beleg einer Werkstatt vor. Die habe einen falschen Auspuff an dem Roller angebracht. Folge sei gewesen, dass er zu schnell wurde. Allerdings ging das aus dem Beleg nicht klar hervor.

Die Polizeistreife stellte seinerzeit per Blick auf den eigenen Tacho fest, dass B. mit wenigstens 40 "Sachen" am Bürgerhaus entlang fuhr. Es ist schwer vorstellbar, dass er geglaubt haben könnte, doch bloß 25 zu fahren. Obendrein ergab ein Abgleich mit Daten des Kraftfahrtbundesamtes, dass B.s Roller für das Fahren mit Tempo 50 registriert war.

Markus B. hat mehrere Vorstrafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaunbis - darunter eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Diese Vorbelastungen liegen aber rund neun Jahre zurück. Drum ließ es der Richter diesmal mit einer Geldstrafe gut sein: 90 Tagessätze à 20 Euro muss B. zahlen. Verzichtet wurde auf eine Führerscheinsperre: B. soll die Möglichkeit nicht verbaut werden, irgendwann legal zu fahren.