von Andreas Milk
Kamen. Böse Überraschung für den 29-jährigen André K. (Name geändert): Er war ins Kamener Amtsgericht gekommen, um eine Geldstrafe wegen Fahrens ohne Führerschein anzufechten - er bekam ein Urteil, das diese Strafe noch verschärfte. Vor allem aber: Seinen Führerschein - den vermeintlichen Beweis für die Unrechtmäßigkeit der Geldstrafe - wurde er auch noch los. Der Richter behielt ihn ein.
Am 15. September 2019 war K. auf der A 2 mit zu hohem Tempo geblitzt worden. Es kam heraus, dass er gar nicht hätte fahren dürfen, weil ihm der Führerschein 2010 aberkannt worden war. Die Staatsanwaltschaft erwirkte deshalb einen Strafbefehl über 900 Euro. Statt zu zahlen, legte K. Einspruch ein. So kam es jetzt eben zum Gerichtstermin.
K.s Pech: Der Richter hatte sich die Mühe gemacht, die Akte über seinen Fall beim Straßenverkehrsamt Unna anzufordern. Daraus geht hervor, dass K. schon vor langer Zeit - 2011 - zur Abgabe seines Führerscheins aufgefordert worden war. Hintergrund soll ein schwerer Verkehrsverstoß gewesen sein. Laut Akte bat K., der sich ungerecht behandelt fühlte, um eine Aufhebung des Führerscheinentzugs - bloß: Erfüllt wurde ihm die Bitte nicht. Trotzdem fuhr er offenbar weiter - mit einem Führerschein in der Tasche, den er längst nicht mehr hätte besitzen dürfen.
Nun ist er ihn bis auf weiteres los. Aus den ursprünglichen 900 Euro Geldstrafe machte der Richter 3.000 Euro, verbunden mit einer 18-monatigen Führerscheinsperrfrist.





