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Geldwäscherin wider Willen: Falscher Freund auf Facebook

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Roswitha E. (Name geändert) ist 58 Jahre alt, ohne Vorstrafen - ein klassisches "unbeschriebenes Blatt". Dass sie jetzt im Amtsgericht wegen leichtfertiger Geldwäsche angeklagt war, hat wohl viel mit der Einsamkeit der Kamenerin zu tun. Jemand hatte sie sich zunutze gemacht.

In recht kurzer Zeit waren Mutter, Vater und Bruder von Roswitha E. gestorben. Viel hatte sie für die Pflege ihrer Angehörigen getan - und im Frühjahr 2018 dachte sie, jetzt passiere ihr selbst einmal was Gutes: Ein Mann hatte via Facebook Kontakt zu ihr aufgenommen. Er sei auf einer Ölplattform im Einsatz, schrieb er. Die Korrespondenz ging eine Weile hin und her. Eines Tages ging es nicht mehr um liebevolle Worte, sondern um eine angebliche finanzielle Notlage beim Mann auf der Plattform und um den Transfer von 3.000 Euro. Dieses Geld werde Roswitha E. überwiesen bekommen, und sie solle es auf ein drittes Konto weiterleiten. Das geschah dann auch so.

Das Bittere an der Sache: Die 3.000 Euro stammten von einer heute 82-Jährigen aus Süddeutschland, die ebenfalls mit einer rührenden Geschichte geködert worden war. Dabei ging es um einen angeblich verwundeten Mann in Afghanistan, der Hilfe brauche. Die alte Frau soll dafür unterm Strich 16.000 Euro hergegeben haben.

Dass Roswitha K. in Kamen unwissentlich zur Komplizin bei dieser Abzocke wurde - "dafür könnte ich mir sowas von in den Hintern treten", sagte sie dem Richter. Sichtlich zerknirscht und beschämt versicherte sie, dass sie nie jemanden habe schädigen wollen. Das Urteil fiel milde aus: eine Geldstrafe - ausgesetzt auf Bewährung. Allerdings ordnete der Richter zugleich an, dass die 3.000 Euro bei Roswitha E. eingezogen werden sollen. Die Staatsanwaltschaft wird also versuchen, diese Summe bei ihr einzutreiben - und an die Frau in Süddeutschland weiter zu geben.