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Zweifel an Faustschlag: Freispruch für Familienvater

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsger19NKWvon Andreas Milk

Kamen. Verständlich wäre es, hätte der Methleraner Familienvater Michael A. (Name geändert) am 27. April 2019 das getan, was ihm die Anklage vorwarf: Er soll dem Mitbewohner seiner Tochter einen Faustschlag ins Gesicht verpasst haben. Dieser Mitbewohner ist inzwischen rechtskräftig dafür verurteilt, dass er die junge Frau geschlagen und ihr eine Lampe aus Metall an den Kopf geworfen hatte. Michael A. versicherte jetzt vor Gericht: Er habe den Mitbewohner zur Rede gestellt, ihm aber nichts getan. Am Ende wurde A. freigesprochen - auf Antrag seines Verteidigers und auch des Staatsanwaltes.

Denn die Beweislage in Sachen Faustschlag war mehr als dürftig. Das - mögliche - Opfer blieb zwar in seiner Zeugenaussage dabei: A. habe ihm den Hieb auf die Nase verpasst. Ein anderer junger Mann, der ihm das bestätigen sollte, hat allerdings seine Aussage längst widerrufen und sich schriftlich dafür entschuldigt. Motiv für die Lüge: Freundschaft mit dem Lampenwerfer. Es handelt sich bei dem reumütigen Zeugen um den Sohn eines Polizisten. Dieser Polizist ist ein Nachbar der Kontrahenten. Vom Zoff zwischen Michael A. und dem Mitbewohner von dessen Tochter bekam er "außerdienstlich" mit. Eine Gewalttätigkeit Michael A.s konnte auch er nicht bezeugen.

Fazit: Die Zweifel, dass A. wirklich zugeschlagen hat, sind gewaltig. Vorstrafen hat der 40-Jährige nicht. Dabei bleibt es. Teuer wird es nach dem Termin allein für den Polizistensohn: Weil er trotz Ladung nicht zur Verhandlung kam, muss er 300 Euro Ordnungsgeld zahlen.