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Angeklagter möchte ins Gefängnis - und bekommt Bewährung

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Seine Sucht sei eine "tickende Zeitbombe", erklärte der 43-jährige Aki D. (Name geändert) dem Richter - und, dass er wohl besser ins Gefängnis gehe, als eine Bewährungsstrafe zu bekommen. Angeklagt war D. wegen eines Betrugs beim Hartz-IV-Bezug und wegen Schwarzfahrens. Dem Jobcenter hatte er mitgeteilt, seine Mutter habe irrtümlich einen Scheck vernichtet. Er bekam einen zweiten und löste beide ein. Den Regionalexpress zwischen Hamm, Kamen und Dortmund nutzte er ohne Fahrkarte: Sechs Mal wurde D. erwischt.

"Alles richtig", kommentierte D. die Verlesung der Anklage. Als das alles passierte, sei er "ja noch drauf" gewesen. Inzwischen bekomme er zur Drogensubstitution täglich Polamidon vom Arzt; es gehe ihm besser. Das freute den Richter, der Aki D. zu seinen Stammkunden zählt und weiß: "Sie sind kein Schlechter." Daran ändert auch eine frühere Verurteilung D.s wegen "Diebstahls mit Waffen" nichts: Was sich im Juristendeutsch übel anhört, war tatsächlich der Klau von zehn Kinderriegeln, wobei D. einen Teleskopschlagstock bei sich hatte, den er aber bei Tatbegehung nicht mal in der Hand hielt.

Seit einem Arbeitsunfall 2018 bekommt D. Rente: Seine Wirbelsäule ist kaputt, er kann nichts heben, das schwerer ist als ein paar Pfund. Den Wunsch, in den Knast zu gehen, wollte der Richter dem Angeklagten nicht erfüllen: Für Jobcenter-Nepp und Schwarzfahren verhängte er jeweils wenige Monate Haft - ausgesetzt zur Bewährung. Eine "Chance" hätte D., falls die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt, weil sie ihn doch noch im Gefängnis sehen will.