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Geldstrafe für falschen "Waldemar"

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Auf den ersten Blick wirkten sie durchaus echt - die beiden falschen Personalausweise, die ein junger Mann vorzeigte, als er in Zusammenhang mit Drogendelikten kontrolliert wurde. Das geschah im Abstand von wenigen Tagen. Das heißt: Entweder hatte der Mann einen kleinen Vorrat nachgemachter Dokumente, oder er war zumindest in der Lage, sich schnell mit Nachschub zu versorgen. Die falschen Ausweise wiesen denselben Geburtsort (London) und dieselbe Seriennummer auf. Die Namen dagegen variierten. Auf einem der Ausweise zum Beispiel hieß der aus Schwarzafrika stammende Dokumenteninhaber "Waldemar".

Wegen Urkundenfälschung und einer Schwarzfahrt war er jetzt vor dem Kamener Amtsgericht angeklagt. Weil er sich nicht zu dem Termin sehen ließ, wurde schriftlich entschieden: Eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 15 Euro soll der Mann zahlen. Als längst schon der nächste Fall aufgerufen war, betrat er doch noch den Saal - fast eine Dreiviertelstunde zu spät. Er werde Post bekommen, sagte ihm der Richter - und im übrigen könne er gleich wieder gehen. Gegen den Strafbefehl kann er Einspruch einlegen. Folge wäre ein neuer Verhandlungstermin. Hält er auch den nicht ein, würde der Einspruch verworfen.