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Angriff in der Notaufnahme: Haft auf Bewährung

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgerichtKamen AMvon Andreas Milk

Kamen. Der "Patient", der am Nachmittag des 31. Mai 2019 in die Notaufnahme des Kamener Krankenhauses kam, hatte Polizeibegleitung. Mehmet Z. (46, Name geändert) sollte nach einer mutmaßlichen Autofahrt unter Drogeneinfluss eine Blutprobe abgeben. Dagegen wehrte er sich - wohl in dem Irrtum, dass ihm gegen seinen Willen eine solche Blutprobe nicht entnommen werden dürfe. Der Kamener Strafrichter verurteilte ihn jetzt zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung: Nach Überzeugung des Richters hatte Z. sich des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und der Körperverletzung schuldig gemacht. Oben drauf kommen 500 Euro Buße und ein Fahrverbot wegen der berauschten Fahrt.

Einer Polizeistreife auf der Brackeler Straße in Dortmund war Z. an jenem Tag wegen seines wirren Blicks und des süßlichen Geruchs seiner Kleidung aufgefallen. Ihr Verdacht: Cannabis-Konsum. Den bestritt Z., auch noch jetzt vor Gericht: Er habe nichts genommen. Die Auswertung der Blutprobe belegte aber das Gegenteil. Und was das Geschehen im Krankenhaus angeht: Z. gibt an, ein Polizist habe mit dem Knie schmerzhaft über längere Zeit seinen Kopf fixiert. Keiner der drei eingesetzten Beamten bestätigte das auf dem Zeugenstuhl - allerdings gab einer von ihnen zu, Z. einen Schlag gegen den Kopf versetzt zu haben, einfach, um ihn ruhig zu stellen. Eine Ärztin hatte vorher geschildert, Z. habe heftig mit den Armen auf und ab geschlagen, um sich einer Blutentnahme zu entziehen. Einem anderen der drei Polizisten bog er den Zeigefinger um. Das Ganze zog sich hin. Gut 20 Minuten soll es gedauert haben, bis Z. nachgab und das Blut abgezapft werden konnte.

Z.s Verteidiger sagte, sein Mandant habe eigentlich keine Polizisten angreifen wollen. Vielmehr habe er gewollt, dass ein - vermeintlich unrechtmäßiger - Einsatz aufhört. Z. selbst blieb noch in seinem Schlusswort vor der Urteilsverkündung dabei: "Mir ist Unrecht widerfahren." Gegen das Urteil kann er Berufung einlegen.