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Wildpinkler vs. Hausbesitzer: Wiedersehen vor Gericht

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsger19NKWvon Andreas Milk

Kamen. Auf der einen Seite ein (Beinahe-) Wildpinkler mit Hund - auf der anderen Seite ein verärgerter Hausbesitzer mit Handykamera: eine heikle Situation, die sich am Nachmittag des 13. November 2020 am Rand des Kamener Marktes ergeben hatte. Beide Männer saßen sich jetzt im Amtsgericht gegenüber: der eine als Angeklagter, der andere als Zeuge. Angeklagt war Sebastian K. (Namen geändert), der Mann mit dem Hund. Der hatte Klaus M., den Mann mit dem Handy, gebissen. K. ist als Halter für das Tier verantwortlich.

Laut Klaus M. hatte Sebastian K. in der Vergangenheit wiederholt an sein Gartentor uriniert. Und da habe er nun also wieder einmal gestanden, mit offener Hose. Drum habe er - Klaus M. - ihm gesagt: Er werde ihn filmen, falls er denn pinkle. Sebastian K. habe die Hose hochgezogen, sei mit dem Hund an der Leine auf ihn zu gekommen und habe das Tier getreten. Folge: Der Hund schnappte zu - und zwar bei Klaus M.: Der hatte danach ein blutiges Knie. Obendrein habe K. ihn "Vollpfosten" genannt.

Sebastian K. gab eine andere Schilderung. Tatsächlich habe er "dringend pinkeln" müssen, und als er seine Notdurft verrichten wollte, sei Klaus M. mit seinem Handy gekommen und habe etwas von "neuem Stoff fürs Internet" gesagt. Bei der Polizei hatte K. seinerzeit auch gesagt, M. habe ihn geschlagen. M. wies das als Schutzbehauptung zurück - ebenso den Vorwurf, er habe Sebastian K. als "Sozialschmarotzer" bezeichnet.

K. hat jahrelang Heroin geraucht. Seit Januar sei er clean, sagt er. Wenn er "Scheiße gebaut" habe, stehe er dazu. So gab er denn auch einen ebenfalls angeklagten Diebstahl bei Kodi im Kamen Quadrat Ende Dezember freimütig zu. Aber er bestritt, sich als Hundehalter unkorrekt verhalten zu haben. Tatsächlich gibt es sogar eine Bescheinigung von der Stadt, ausgestellt in Zusammenhang mit einem früheren Vorfall: Bei ihrer Überprüfung hatte die zuständige Behörde festgestellt, Hund und Herrchen machten einen "sehr guten Eindruck". Ein Maulkorb erübrige sich.

Sebastian K. ist 14-fach vorbestraft, unter anderem wegen Körperverletzung und Diebstahls - "einschlägig" also. Eigentlich wäre nun eine Haftstrafe fällig gewesen. K.s körperliche Behinderung sprach dagegen. Der Richter verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 10 Euro: wegen fahrlässiger Körperverletzung, Beleidigung und Diebstahl. Seit dem Vorfall im November gab es zwischen M. und ihm keinen Ärger mehr. Und in ein paar Wochen zieht Sebastian K. in eine Nachbarstadt.a