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Kamera am Kamin: Heimliche Aufnahmen von der "Ex" - Geldstrafe

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Die Beziehung von Thomas K. und Nathalie P. (Namen geändert) war vorbei - die beiden lebten aber noch in derselben Wohnung im Kamener Süden. Als Nathalie P. einen anderen Mann kennenlernte, wurde K. eifersüchtig. Was er dann tat, war strafbar: "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" nennen es die Juristen. K. installierte eine versteckte Kamera hinterm Kamingitter im gemeinsam genutzten Wohnzimmer. Er fotografierte seine Verflossene, wenn die zum Beispiel auf der Couch saß. Die Aufnahmen schickte er einer Frau, die früher mit dem neuen Freund von Nathalie P. zusammen war - ergänzt durch das Nacktbild einer Unbekannten, das Thomas K. irgendwo im Internet heruntergeladen hatte. Diese Unbekannte ist nur von hinten zu sehen. Es sollte wohl der Eindruck entstehen, auch hier handele es sich um Nathalie P.

Die Sinnhaftigkeit des Ganzen erschließt sich einem nicht so recht. Und im Amtsgericht saß Thomas K. als Angeklagter zerknirscht, mit Tränen in den Augen, und erklärte, ja, er habe diesen Blödsinn gemacht, schäme sich dafür und stehe dafür ein. Bei Nathalie P. hat er sich längst entschuldigt, zwischen den beiden ist alles geklärt, und das schrieb sie auch an Thomas K.s Richter: Sie habe keinerlei Interesse, dass Thomas K. eine Strafe bekomme.

Das Problem: Unter anderem wegen einer Vielzahl von Vorstrafen wollte der Richter ihn nicht mit einer Verfahrenseinstellung davon kommen lassen. K.s letzte Bewährungsfrist aus einem Hafturteil war im November 2020 abgelaufen - wenige Wochen, bevor er sich den Klops mit der Kamera leistete. Eine Geldstrafe von 1.800 Euro muss er nun zahlen.