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OP für den Hund war kostspielig: Halter wegen Betrugs verurteilt

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Sein Hund brauchte eine OP - aber sein Geld reichte nicht: Folge war eine Anklage wegen Betrugs gegen einen Mann aus Kamen.
Darius T. (Name geändert) sollte einer Tierärztin rund 800 Euro für die Operation seines Vierbeiners zahlen. Die Hälfte beglich er in bar. Über die andere Hälfte schrieb er der Frau eine Einzugsermächtigung aus: Sein Girokonto bei der Sparkasse sollte mit dem noch ausstehenden Betrag belastet werden.

Dieses Konto allerdings existierte zu dem Zeitpunkt gar nicht mehr. Und nicht nur das: T. hatte einige Zeit vorher eine eidesstattliche Versicherung über seine Zahlungsunfähigkeit abgeben müssen. Er war schlicht "blank".

Schon einmal war er in der Vergangenheit wegen Betrugs verurteilt worden. Und auch ohne diese Erfahrung hätte ihm klar sein müssen, dass sein Verhalten bei der Tierärztin nicht in Ordnung war, erklärte der Richter. Der verurteilte T. zu einer Geldstrafe von 800 Euro. Den fehlenden Betrag aus der Tierarztrechnung muss er natürlich auch noch zahlen. Bei allem Verständnis für die Notlage des Mannes: Angebracht sei es, so der Richter, Geldknappheit in solch einer Situation offen anzusprechen - und zum Beispiel eine Ratenzahlung zu vereinbaren.