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"F*** dich, F****": Geldstrafe nach Knatsch um Kaminbesteck

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Beim Telefonat mit einer Mitarbeiterin der "Flammenträume" im Kamen Karree hat sich Marcel H. (Namen geändert) der Beleidigung schuldig gemacht: Das stand für den Amtsrichter am Ende der Beweisaufnahme fest. H. hatte den Vorwurf bestritten. Es ging um den Satz: "F*** dich, F****" - Claudia K. hatte ihn am 3. November vorigen Jahres zu hören bekommen. Gleich nach dem Gespräch machte sie ein Gedächtnisprotokoll. Vor allem aber erstattete sie Anzeige.

Die Vorgeschichte: Marcel H. und seine künftige Frau hatten bei der Firma "Flammenträume" einen Kamin bestellt und auch geliefert bekommen. Was fehlte, war das Kaminbesteck - bezahlt, aber nach rund zwei Wochen immer noch nicht ausgehändigt. Denn es gab einen Engpass. Von dem sollen einige Kunden betroffen gewesen sein; unter anderem soll das mit dem Corona-Lockdown zu tun gehabt haben. Marcel H. jedenfalls griff zum Telefon und brachte seinen Ärger zum Ausdruck. Zum Schluss - das schilderte Claudia K. glaubhaft - sei die Beschimpfung gefallen. Unstrittig ist: H. hatte angekündigt, sich eh nicht zufrieden zu geben mit ihrer Auskunft, die Lieferung müsse jeden Tag kommen. Vielmehr wollte er den Firmenchef - Claudia K.s Vater - sprechen und einen Anwalt und/oder "die Presse" einschalten.

Die Sache mit der Presse amüsierte Claudia K. - sie ließ sich zu der Frage hinreißen, "welche Sau" die Story vom fehlenden Kaminbesteck denn interessieren solle? Gerade auch die Tatsache, dass sie ihre süffisante Frage in der Schilderung als Zeugin nicht verschwieg, ließ den Richter zu der Überzeugung kommen, auch die übrige Darstellung treffe zu. "Ganz normal" sei es im Einzelhandel, dass Frauen weniger respektiert werden als Männer, sagte die 39-Jährige. Nebenbei: Ihr Vater konnte dem zornigen Kunden später zum Kaminbesteck natürlich auch nichts anderes mitteilen als sie selbst.

Das Urteil: Marcel H. - nicht vorbestraft - muss eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 80 Euro zahlen, 1.200 Euro also, doppelt so viel, wie im ursprünglichen Strafbefehl stand. Der Strafbefehl war nach Aktenlage ergangen. Weil H. Einspruch erhob, war der Termin vor Gericht nötig geworden.
Das Geld fürs Kaminbesteck bekam er vor einiger Zeit zurückerstattet.