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Frau stürzt mit Rollator: Buße für Autofahrerin

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsger19NKWvon Andreas Milk

Kamen. Seit 35 Jahren hat Claudia B. (Name geändert) den Führerschein. Eintragungen in Flensburg: null. Dass die Heerenerin jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt war, lag an einer winzigen Unachtsamkeit, vielleicht war es auch vor allem Pech. Es ging um einen Vorfall am Nachmittag des 29. September 2020. Claudia B. setzte ihr Auto aus der schmalen Einfahrt ihres Grundstücks zurück, den Blick nach hinten, sagt sie. Plötzlich hörte sie eine Art Kratzgeräusch. Sie stieg aus und sah nach. Auf der Straße lagen eine alte Frau und ihr Rollator.

Die Frau hatte Knochenbrüche erlitten. Sie musste sich mehreren Operationen unterziehen. Zum Gerichtstermin konnte sie nicht kommen. Inzwischen wird sie palliativ versorgt.

Claudia B. hält für möglich, dass die Frau einfach so gestürzt sei - also ohne Kollision mit B.s Auto. Allerdings wurde laut Polizeiakten ein leichter Lackabrieb festgestellt. Claudia B. ist im Laufe der Jahre schon unzählige Male aus der Einfahrt gefahren. In der Nachbarschaft sind Kinder. Eine Hecke behindert die Sicht. Es geht also nur mit größter Vorsicht voran - beziehungsweise zurück.

Aus dem Prozess geht Claudia B. nun ohne Vorstrafe heraus: Sie muss eine Buße von 750 Euro an den Weißen Ring zahlen. Zusammen mit ihrem Mann - er bezieht Erwerbsunfähigkeitsrente - hat sie monatlich netto rund 2.000 Euro. Sobald die Buße überwiesen ist, wird das Verfahren gegen Claudia B. eingestellt.