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Prozess um Waffenbesitz nach Razzia im "Mocca"

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Am 15. November 2019 kontrollierte die Polizei das "Mocca" an der Bahnhofstraße und seine Besucher. Für den 25-jährigen Sultan M. (Name geändert) hatte das ein Strafverfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes zur Folge. Dabei zeigte er sich "wenig kooperativ", fand der Richter - und bekam am Ende eine Strafe, obwohl vielleicht eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung eines Betrags an eine gemeinnützige Einrichtung drin gewesen wäre.

Fest steht: Im Wagen von M., damals wenige Meter vom "Mocca" entfernt geparkt, lagen eine Druckgaswaffe und - getrennt davon - Magazin und Kugeln. Um die Waffe führen zu dürfen, hätte M. den so genannten Kleinen Waffenschein haben müssen. Das war aber nicht der Fall.

Im Prozess ließ er zunächst ausschließlich seinen Anwalt sprechen. Der räumte im Namen seines Mandanten ein, was nicht abzustreiten war: dass die Waffe eben im Auto war. Ein Freund soll sie ihm kurz vorher gebracht haben. Allerdings sei M. sich der Strafbarkeit nicht bewusst gewesen. Das bloße Bei-sich-Haben einer Waffe habe Sultan M. nicht gleichgesetzt mit dem "Führen" einer Waffe. Rückfragen wollten M. und der Anwalt nicht zulassen.

Der Polizist, der seinerzeit die Waffe im Wagen fand, beschrieb als Zeuge vor Gericht einen Routineeinsatz. M. habe zunächst im Lokal keinen Ausweis zeigen können, denn der liege im Auto. Auf die Frage nach gefährlichen Gegenständen in dem Fahrzeug habe er die Waffe erwähnt. Bei einer Vernehmung Wochen später auf der Wache soll M. von einer Vorliebe für Softairwaffen gesprochen haben.

M.s Vorstrafenregister ist leer, er hat einen Job, sein Anwalt nannte ihn einen "sorgfältigen jungen Mann", der "Mist gebaut" habe. Der Richter verurteilte M. zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 40 Euro wegen vorsätzlichen Führens einer Schusswaffe. M. kann Berufung einlegen.