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Gewalt in der Notaufnahme: Haft auf Bewährung

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsger19NKWvon Andreas Milk

Kamen. Es war äußerst turbulent in der Notaufnahme des Kamener Krankenhauses am späten Nachmittag des 31. Mai 2019. Die Hauptperson - Mehmet Z. (Name geändert), heute 47 Jahre - wurde jetzt vom Kamener Strafrichter zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt sowie zu 2.000 Euro Geldauflage, und zwar wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und vorsätzlicher Körperverletzung. Dazu kommen 500 Euro Buße wegen Autofahrens unter Drogeneinfluss. Genau dieser letzte Punkt hatte das Ganze überhaupt in Gang gebracht.

Z. war an jenem Tag von einer Polizeistreife am Dortmunder Borsigplatz gestoppt worden. Den Beamten fiel süßlicher Geruch auf. Z. sollte zu einer Blutprobe mitkommen. Weil in Dortmund gerade kein Arzt verfügbar war, fiel die Entscheidung auf Kamen. Z. war mit der Blutentnahme nicht einverstanden. Er begann eine Diskussion, setzte sich auch körperlich zur Wehr. Bewusst verletzt habe er aber niemanden, sagte er bei einem ersten Gerichtstermin vergangenen November.

Schon bei diesem Termin hatte es ein Urteil gegeben. Wegen eines Formfehlers - ein Datum stimmte nicht - hob das Dortmunder Landgericht es auf. Deshalb nun die zweite Auflage: Wieder sagten eine Ärztin und drei Polizeibeamte aus. Ein Polizist schilderte, Z. habe seinen Zeigefinger gepackt und nach hinten umgeknickt. Ergebnis waren eine leichte Verstauchung und zwei, drei Tage Schmerzen bei Belastung des Fingers. Der Version von Z., ein Beamter habe ihn schmerzhaft mit dem Knie auf dem Kopf fixiert, widersprachen alle drei - oder sagten zumindest, so etwas nicht gesehen zu haben. Einer gab an, er habe Z. einen Faustschlag versetzt, um seinen Widerstand zu brechen.

Z.s Verteidiger hielt am Ende das wohl kürzeste Plädoyer, das im Amtsgericht je zu hören war: "Ich beantrage, meinen Mandanten freizusprechen." Punkt. Da scheint es nach dem erneuten Urteil so gut wie sicher, dass es wieder eine Berufung am Landgericht gibt.