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Sohn verletzt Mutter im Streit: 1.200 Euro Strafe

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsger19NKWvon Andreas Milk

Kamen. Der 22-jährige Marcel T. (Namen geändert) und seine Mutter Simone haben längst nichts mehr miteinander zu tun. Allerdings sahen sie sich jetzt vor Gericht wieder: Marcel T. als Angeklagter, Simone T. als Geschädigte und Zeugin. Marcel T. hatte einen Strafbefehl wegen Körperverletzung bekommen und Einspruch eingelegt, sodass der Gerichtstermin notwendig wurde.

Es ging um einen Vorfall Anfang des Jahres in Simone T.s Wohnung im Kamener Norden. Dort hatte kurz vorher auch ihr Sohn noch gewohnt. Aber Mutter und Sohn waren inzwischen zerstritten, der Sohn ausgezogen. Ein paar Sachen von Marcel T. standen aber noch bei der Frau; er sollte oder wollte sie am Nachmittag des 7. Januar abholen. "Sie ließ mich nicht rein", erinnerte sich Marcel T. - und: Sie habe ihn beschimpft, als "Hurensohn", "Bastard", als Kind, das sie nie haben wollte. Da habe er die Wohnungstür mit Gewalt geöffnet. Seine Mutter habe sie wohl abbekommen - mit dem Ergebnis, dass die Frau Verletzungen am Arm erlitt. "Körperlich angefasst habe ich sie nicht ein Mal." Er fühle sich unschuldig; der Strafbefehl sei nicht in Ordnung.

Seine Mutter gab eine andere Version: Ihr Sohn habe die Tür eingetreten. Dadurch, so Simone T., sei sie "gegen die Wand im Flur gedonnert", danach habe ihr Sohn sie noch grob an den Armen gepackt. Einigkeit herrschte in zwei Punkten. Es hatte vorher gegenseitige Beleidigungen gegeben, und: Simone T. hatte reichlich Alkohol getrunken - ihrer eigenen Schilderung nach "sechs, sieben Flaschen Bier".
Marcel T.s Verteidigerin hatte anfangs erklärt, wenigstens eine Verfahrenseinstellung anzustreben. Der Richter ließ erkennen, das komme für ihn nicht in Betracht. Vielmehr laufe T. Gefahr, neben Körperverletzung auch noch für Nötigung und Hausfriedensbruch belangt zu werden. Ende der Geschichte: Nach Beratung mit seiner Anwältin nahm T. den Einspruch zurück. Er muss jetzt 1.200 Euro Strafe zahlen.