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Beim Autofahren einen Joint geraucht

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsger19NKWvon Andreas Milk

Kamen. Die Stimmung im Verhandlungssaal des Amtsgerichts war gelöst - wenn auch vielleicht nicht ganz so gelöst wie im Auto des Heereners Tobias H. (Name geändert) am 16. April. Während der Fahrt gönnte H. sich einen Joint. Das kriegte eine Polizeistreife mit. Die Fahrt endete im Kreuzungsbereich Unnaer Straße/Zollpost.

H.s Frau hatte ihren Mann ins Gericht begleitet - teils wohl zur moralischen Unterstützung, aber auch als sein personifiziertes schlechtes Gewissen. Womöglich, so mutmaßte der Richter halb im Scherz, erwarte H. daheim eine weniger nachsichtige "Instanz" als im Gericht selbst. Aber bei aller Flachserei: Was, wenn nun ein Kind dem bedröhnten Tobias H. vors Auto geraten wäre? "Wie blöd muss man sein", so der Jurist, beim Autofahren Cannabis zu rauchen - die Führerscheinstelle werde ihre Freude haben.

Seine Fahrerlaubnis hat H. seinerzeit erst mal (halb-) freiwillig abgegeben. Los geworden wäre er sie sowieso. Auch sonst verhielt er sich mustergültig: volles Geständnis, kein Drumrumreden. Drogenkonsum? Er sei seit dem 16. April abstinent, wolle "alles tun", um wieder einen Führerschein zu erhalten. Das Vorstrafenregister ist leer, das Punktekonto in Flensburg ebenso.

Das Urteil gegen H. war schließlich zweigeteilt: 500 Euro Buße für die berauschte Fahrt - und eine Geldstrafe von 1.200 Euro wegen illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln. Denn in H.s Opel fand die Polizei Amphetamine. Die Menge war eher gering - mutmaßlich, weil H. sich den Großteil vorher eingeworfen hatte: Ein Gutachten sprach jedenfalls von einer "toxischen" Menge im Blut. Dass H. damit überhaupt unfallfrei fahren konnte, lässt vermuten, dass er das Zeug gewohnt war.
Er nahm das Urteil an.