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Zigarettendieb mit Besenstiel verprügelt? - Haft bis zum Gerichtstermin

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Böse Überraschung für den 29-jährigen Amir M. (Name geändert) vor dem Kamener Amtsgericht: Erst wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er seine Schwägerin beleidigt und bedroht hatte - dann wurde er im Sitzungssaal verhaftet, weil er zwei Vorladungen zum Prozess in einer anderen Sache ignoriert hatte. Da ging es um gefährliche Körperverletzung: M. soll auf der Marktstraße - zwischen Kiosk und Bäckerei Grobe - einen Zigarettendieb mit einem Besenstiel verprügelt haben.

Der Reihe nach. Die Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu 15 Euro bekam M., weil er nach Überzeugung des Richters die getrennt lebende Frau seines Bruders per Instagram-Nachricht mit dem Tode bedroht sowie sie als Hure beschimpft hatte. Die 28-Jährige erklärte als Zeugin, M. und die Familie hätten sich immer wieder in ihre Eheprobleme und letztlich in die Scheidungsangelegenheiten eingemischt. M. habe sie auch für Gesundheitsprobleme seines Vaters - ihres (Noch-) Schwiegervaters - verantwortlich gemacht. Vor Gericht stritt Amir M. ab, ihr geschrieben zu haben. Vielmehr habe wohl sie selbst einen Instagram-Account mit seinem Profilbild angelegt und sich die Nachricht geschickt. Nach Einschätzung des Gerichts war das allerdings eine Schutzbehauptung. Fest steht, dass M. im Gepräch mit einem Polizisten - bei einer so genannten Gefährderansprache - die Botschaft an die Schwägerin eingeräumt hatte.

Die Sache mit der Besenstiel-Attacke in der Kamener Fußgängerzone wiederum soll sich am 27. Februar 2020 abgespielt haben. Es traf einen Mann, der anscheinend schon oft für Ärger gut war und diesmal eine Stange Zigaretten vor dem Kiosk hatte mitgehen lassen. Auf einem Video sei das zu sehen, erklärte Amir M. dem Richter. Laut Anklage sah M. den Dieb Tage später, schnappte sich den Besenstiel, der im Kiosk für Reinigungsarbeiten griffbereit stand, und verdrosch den Mann damit so lange, bis der Stiel brach.

Zwei Mal schon wollte der Richter diesen Fall verhandeln - zwei Mal ignorierte M. die Vorladung. Folge war im Juni der Erlass eines Haftbefehls. Und der wurde nun beim Termin um die Instagram-Beleidigung vollstreckt: M. muss fürs erste ins Gefängnis. Um die Inhaftierung zu vermeiden, hätte es ein Geständnis gebraucht. Doch M. sagte, er habe sich nur gewehrt: Der Zigarettendieb habe ihn zuerst geschlagen, damit M. die Anzeige wegen des Diebstahls zurücknähme. Dem widersprechen Angaben von Zeugen, die seinerzeit bei der Polizei von einem regelrechten Prügel-Exzess M.s erzählt hatten.

Diese Zeugen will der Richter nun persönlich befragen. Dazu muss ein neuer Verhandlungstermin angesetzt werden. Es kann sein, dass M. bis zu diesem Termin in der JVA bleiben muss.