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Geldwäsche als Nebenjob: Mildes Urteil für Bürokauffrau

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Die Kamenerin Nicole H. (Name geändert) hat nicht allzu viel Geld zur Verfügung: Höchstens 1.400 Euro netto verdient sie in ihrem Job als Bürokauffrau. Dass sie ein scheinbar lohnendes Nebenjob-Angebot im Internet annahm, brachte ihr eine Anklage wegen Geldwäsche ein. Glaubhaft versicherte sie vor dem Amtsrichter, selbst getäuscht worden zu sein.

Nicole H. hatte angenommen, sie solle ihr Girokonto zur Verfügung stellen, um Euro in Bitcoin umzuwandeln. So weit, so eigenartig - aber nicht unbedingt illegal. Was dann geschah, sei ihr aber spanisch vorgekommen, erzählte sie: An zwei Tagen im April 2020 seien bei ihr vier Beträge - jeweils zwischen 235 und 290 Euro - eingetrudelt, und zwar mit Bezug auf einen Ebay-Verkauf in der Zeile für den Verwendungszweck.

An genau diesem Punkt, so belehrte sie der Richter, hätte sie die Polizei einschalten müssen. Aber Nicole H. tat etwas anderes: Sie leitete die insgesamt 1065 Euro auf das Konto ihres mysteriösen "Arbeitgebers" weiter. Und damit war es weg.

"Ich wollte es einfach nur loswerden", erklärte Nicole H. dem Richter ihre etwas kopflose Reaktion auf die Zahlungseingänge. Nie sei es ihr Plan gewesen, jemanden zu betrügen. Das Urteil fiel milde aus: eine Verwarnung unter Strafvorbehalt. Das heißt konkret: H. muss eine Geldstrafe von 2.000 Euro nur dann zahlen, wenn sie in den kommenden zwei Jahren nochmal straffällig wird. Allerdings gibt es noch eine "Bewährungsauflage" für sie: Die Zahlung von 750 Euro an die Heilsarmee innerhalb eines halben Jahres.