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    Zum Arzt mit Schmerzen - aber ohne Führerschein: Bewährungsstrafe

    amtsgericht19KWvon Andreas Milk

    Kamen. Ulrich F. (Name geändert) geht an Krücken. Seine kaputte Hüfte war es auch, die den Kamener im August vorigen Jahres zu seinem Arzt trieb: Er brauchte ein Schmerzmittel. Auf der Friedhofstraße geriet F. mit seinem Wagen in eine allgemeine Verkehrskontrolle - und die Fahrt zum Mediziner hatte sich damit erledigt. Denn F. besitzt keinen Führerschein.

    Das hat mit einer Reihe von Verkehrsdelikten in der Vergangenheit zu tun. Es gibt auch schon eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Unfallflucht war ebenfalls dabei. Das Register listet Straftaten seit 1996 auf. Immerhin: Von 2008 bis 2018 herrschte bei Ulrich F. Ruhe, strafrechtlich gesehen jedenfalls.

    Die Vorbelastungen reichten, um den Staatsanwalt dazu zu bringen, eine Haftstrafe zu beantragen - wenn auch eine mit Bewährung. F.s Motiv, sich an jenem August-Tag führerscheinlos hinters Steuer zu setzen, sei nachvollziehbar - tauge aber nicht als Rechtfertigung.

    Der Richter schloss sich dem an und verhängte drei Monate Haft auf Bewährung. Dazu kommt eine 12-monatige Führerscheinsperre. Wiederholungsgefahr besteht wohl fürs erste nicht. F.s Auto ist nicht mehr in seinem Besitz: Sein Bruder hat es übernommen mit dem Auftrag, es zu verkaufen.

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