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Für Fahrt ohne Ticket droht Haft

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Wegen seiner Vorstrafen droht dem Kamener Alex F. (34, Name geändert) Haft für eine Schwarzfahrt mit der Bahn. Von Fröndenberg nach Unna soll er im Dezember vorigen Jahres gereist sein - ohne Ticket. Das hätte knapp fünf Euro gekostet.

Was sich zuerst wie ein Routinefall fürs Kamener Amtsgericht anhörte, wurde eine etwas kompliziertere Geschichte. Denn Alex F. sagte: Er sei an dem fraglichen Tag nicht Bahn gefahren. Überhaupt sei er im ganzen vergangenen Jahr nur ein einziges Mal mit dem Zug unterwegs gewesen. Die Anklage stimme nicht.

"Verleihen Sie denn schon mal Ihren Personalausweis?", wollte der Richter wissen. Es existiert ein Protokoll des Zugbegleiters über die mutmaßliche Schwarzfahrt. Darin sind F.s Personalien enthalten sowie der Hinweis, er habe einen Ausweis mit Lichtbild vorgelegt. Alex F. blieb dabei: "Ich werde nichts gestehen, was ich nicht getan habe." Schon früher habe er sich fürs Fahren ohne Ticket hohe Strafen eingehandelt - da sei er doch nicht so blöd, das aufs neue zu riskieren.

Das Problem: Aufgrund seiner Vorbelastungen könnte F. bei einer Verurteilung nur ein Geständnis vor einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung retten. Ein Freispruch erscheint angesichts des Bahn-Protokolls unwahrscheinlich. Nach einigem Überlegen erklärte F.: Wenn es für ihn besser sei, "dann gestehe ich eben" - was nun aber dem Vertreter der Staatsanwaltschaft nicht genügte: Ein Geständnis müsse glaubhaft sein. Reine Taktik reiche nicht für eine Bewährungsstrafe.

Konsequenz: Es wird einen zweiten Verhandlungstermin geben. Der Zugbegleiter soll dann als Zeuge geladen werden. Es wird darum gehen, ob er bestätigen kann: Ja, es war Alex F. und kein anderer, der ohne Fahrkarte im Regionalzug saß.