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Zoff mit der Freundin? - Dann lieber betrunken fahren: Geldstrafe

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. In der Nacht zum 5. Dezember vorigen Jahres hatte Michael G. (Name geändert) die Wahl: Zoff mit der Freundin riskieren - oder eine Straftat begehen? Er entschied sich für die Straftat. Folge war jetzt ein Prozess im Amtsgericht. Die Anklagevorwürfe: Fahren ohne Führerschein, Trunkenheit am Steuer.

In besagter Dezembernacht war Michael G. im Wagen der Freundin und mit 1,67 Promille auf der Schimmelstraße unterwegs. Er kam von einer Geburtstagsparty. Dass er nicht hätte fahren dürfen, war ihm klar - aber eben auch, dass die Freundin nicht gerade begeistert wäre, wenn am nächsten Morgen der Wagen nicht vor der Tür steht. In einer Kurve verlor G. auf rutschiger Fahrbahn die Kontrolle. Es krachte. So weit, so schlecht.

Das Positive: G., suchtkrank und mehrfach vorbestraft, verhielt sich nach dem Vorfall mustergültig. Gleich am nächsten Tag meldete er sich bei seinem Bewährungshelfer. Und der berichtete nun im Verhandlungssaal, dass Michael G. seit dem Unfall nachweislich weder legale noch illegale Suchtmittel konsumiere: Das sei das Ergebnis einer engmaschigen Kontrolle. Freundin und Angehörige unterstützten ihn - und: G. habe inzwischen eine Festanstellung bei einem renommierten Logistikunternehmen. In seiner Situation komme das einem Sechser im Lotto gleich.

G., der schon in Haft saß, kam diesmal mit einer Geldstrafe davon: 4.500 Euro muss er zahlen - das entspricht ungefähr drei Netto-Monatseinkommen. Er habe einen "richtigen Bock geschossen", und das bereue er auch, hatte er in seinem Schlusswort vor der Urteilsfindung erklärt. Der Richter betonte, G. habe Glück gehabt, dass er bloß einen harmlosen Unfall gebaut habe. Es hätte sein können, dass man ihn im Rollstuhl in den Saal schieben muss - oder, dass es erst gar keinen Prozess mehr gibt. Denn um angeklagt zu werden, muss man am Leben sein.