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Bahnfahrt kostet Angeklagten 3.600 Euro

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgerichtKamen AMvon Andreas Milk

Kamen. Mit dem Zug von Unna nach Fröndenberg? Macht 3.600 Euro. Das gilt jedenfalls für den Kamener Alexander T. (Name geändert). Am 18. Dezember 2021 war er in der Regionalbahn ohne Ticket erwischt worden. Es war nicht das erste Mal. Die Staatsanwaltschaft Dortmund bejahte ein "besonderes öffentliches Interesse" an dem Fall. Sie erhob Anklage gegen T.

Dessen Vorstrafenregister hat - nach knapp 35 Lebensjahren - mittlerweile 23 Einträge. Diebstahl und Körperverletzung stehen drin, den Schwerpunkt aber bildet das Erschleichen von Leistungen - sprich: Schwarzfahren. Mehrmals war T. im Gefängnis.

Zu der Fahrt nach Fröndenberg hatte es schon mal einen Gerichtstermin gegeben. Er platzte, weil T. erklärte, nicht in dem Zug gesessen zu haben: Jemand anders müsse seine Daten bei der Kontrolle genannt haben. Diesmal gab er seine Tat zu, und die als Zeugin geladene Bahnmitarbeiterin brauchte nicht mehr auszusagen. Der Richter verurteilte T., der seit ein paar Wochen einen Job hat, zu der Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 40 Euro.

Die obligatorische Belehrung über Rechtsmittel - also Möglichkeiten, das Urteil vor einer höheren Instanz anzufechten - quittierte Alexander T. mit dem Satz: "Ich kenn' mich damit aus."