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Geldbuße fürs Kinderheim: Angeklagter findet's "super"

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. "Super!" - tatsächlich: Mit diesem Wort kommentierte der Angeklagte in einem Prozess um Unfallflucht die gegen ihn verhängte Geldbuße. Und das war nicht ironisch gemeint. Denn die 500 Euro kriegt nicht die Landeskasse, sondern eine gemeinnützige Einrichtung, genauer: ein Kinderheim. Er sei in einem solchen Heim groß geworden, erzählte der Mann. Drum wisse er, dass das Geld da gut angelegt sei.

In dem Prozess am Amtsgericht ging es um einen Vorfall am 21. August vorigen Jahres an der Hammer Straße in der Nähe des Stadtparks. Der Wagen von Franz T. (38, Name geändert) stieß laut Staatsanwaltschaft beim Rangieren auf einem Parkplatz gegen ein anderes Auto. Es entstand ein Schaden von knapp 800 Euro. Franz T. sagt: Er habe von dem Unfall nichts mitgekriegt; mehr noch: Er sei "felsenfest überzeugt, dass ich es nicht war". Am gegnerischen Fahrzeug war eine ordentliche Delle zu sehen - an dem Auto von Franz T. fast nichts.

Eigentlich sollte im Prozess ein Sachverständiger aussagen. Aber der hatte den Termin verbummelt. Sein Gutachten ist im wesentlichen aber bekannt. Es legt nahe, dass Franz T. die Erschütterung wohl gespürt haben müsste. Aber egal: Die Zahlung der Buße ans Kinderheim samt anschließender Verfahrenseinstellung gefiel am Ende allen Beteiligten. T. zahlt nun 300 Euro weniger als in einem ursprünglichen Strafbefehl festgelegt, vor allem aber hat er die Sache nun nach gut einem Jahr vom Tisch. Dasselbe gilt für den Richter. Und der Gutachter muss nicht für die Kosten eines weiteren Verhandlungstermins aufkommen - den er durch sein

Fernbleiben im ersten Anlauf ja verschuldet hätte. Etwas unbefriedigend mag es vielleicht für die Zeugen gewesen sein. Sie hatten die Fahrt zum Gericht auf sich genommen, ohne gehört zu werden. Wenigstens gibt es auch in einem solchen Fall eine Erstattung von Fahrtkosten und Verdienstausfall.