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Gewalt unter Ehefrauen: Kopf gegen Lenkrad

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. "Ich bereue es", sagte die Angeklagte Charlene K. (Namen geändert) - was sie ihrer (Noch-) Ehefrau Marina K. angetan habe, könne sie sich selbst nicht erklären: Es sei wohl eine Kurzschlusshandlung gewesen. 28. Oktober 2022, eine Straße irgendwo in Kamen: Marina K. sollte Charlene K. mit dem Auto abholen, war aber zu spät dran. Und das machte Charlene K., die ihre schwer kranke Oma besucht hatte, wütend. Sie versetzte Marina K. durchs offene Fenster auf der Fahrerseite einen Faustschlag, dann griff sie ihr in die Haare und stieß den Kopf mehrmals gegen das Lenkrad. "Ziemlich heftig" nannte der Richter dieses Verhalten später in seiner Urteilsbegründung.

Für die beiden Frauen war der Fall eigentlich längst abgehakt. Charlene K. hat sich entschuldigt. Getrennt hatten sich die beiden lange vor dem Vorfall in freundschaftlicher Verbundenheit. Marina K. hat keinerlei Interesse an einer Strafverfolgung, aber das Verfahren wegen Körperverletzung gegen Charlene K. ließ sich nun mal nicht stoppen. Wohl aber machte Marina K. jetzt vor Gericht von ihrem Recht Gebrauch, als Ehefrau der Angeklagten die Aussage zu verweigern.

Charlene K. hat keine Vorstrafen, gleichwohl nach eigener Aussage eine gewaltvolle Vorgeschichte: "Ich bin mit Schlägen groß geworden." Das Urteil: eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 50 Euro. Die Zahl der Tagessätze ist so gering, dass die Strafe später nicht im polizeilichen Führungszeugnis auftaucht. Charlene K. nahm den Richterspruch an - auf deutliche Empfehlung, fast schon Anweisung ihrer Frau.