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iPhone weg: Altgedienter Postler unter Anklage - Freispruch

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Der Bergkamener Martin T. (Namen geändert) ist 63 Jahre alt, seit 25 Jahren Zusteller bei der Post, verbeamtet. Seine Frau Birgit, neun Jahre jünger, arbeitet bei einer gemeinnützigen Organisation. Die Vorstrafenregister: leer. Zusammen saßen sie als Angeklagte im Kamener Amtsgericht. Es ging um Unterschlagung. Am Ende gab es Freisprüche. Und es wurde deutlich: Die Ermittler in dem Fall hatten ihren Job nicht besonders gut erledigt.

Laut Anklage war es so: Im April 2021 sackte Verbundzusteller Martin T. im Laufe seiner täglichen Tour einen Karton mit einem iPhone 12 ein - der Empfänger hatte die Annahme verweigert, weil er das bestellte Gerät nun doch nicht mehr wollte. Das iPhone wurde später unter dem Namen von Birgit T. freigeschaltet. Aha: Mann klaut Handy für seine Frau!

"Ich bin mir keiner Schuld bewusst", sagte nun Martin T. der Richterin. Verweigere ein Postkunde die Annahme, werde das Paket mit einem entsprechenden Etikett versehen und zurückgesandt. Bloß: Andere Postler sowie Mitarbeiter von Subunternehmen haben ebenfalls Zugriff auf Sendungen, die ein Zusteller zum Rücktransport in der Filiale ablegt. Selbst Außenstehende könnten zugreifen - so eine Postfiliale ist schließlich nicht gesichert wie Fort Knox.

Von der angeblichen Unterschlagung erfuhr der beschuldigte Martin T. nach rund einem halben Jahr: Ende 2021 kontaktierte ihn die Kripo. Im Januar 2022 filzten Beamte die Wohnung vom Sohn des Ehepaars T.: Der junge Mann fungiert quasi als Technischer Direktor der Familie; er richtet seinen Eltern die Handyanschlüsse ein. Resultat der Durchsuchung? Jedenfalls kein Fund eines iPhone 12. Wo das verschollene Ding abgeblieben ist, blieb bis heute offen. Die Dokumentation der Post endet mit dem Hinterlegen des verschmähten Pakets in der Bergkamener Filiale. Apple nahm keine Ortung vor - jedenfalls keine, die aktenkundig geworden wäre. Irgendwer kann Birgit U.s Namen benutzt haben. Sie selbst verfügte immerhin über ein iPhone 12 mini. Das Wörtchen "mini" könnte die Ermittler zusätzlich verwirrt haben. Der zuständige Kripobeamte konnte vor Gericht nach so langer Zeit nicht sagen, ob es im Gespräch mit den T.s gefallen war oder nicht.

Strafrechtlich ist der Fall erledigt. Martin T. ist von der Post freigestellt - noch. Die Chance, wieder in den Dienst zurückzukehren, dürfte sich nach dem Freispruch erhöht haben.