Halbnacktes Kind auf dem Handy: 26-Jährige verurteilt
von Andreas Milk
Kamen. Seine Freunde kann man sich aussuchen - aber nicht, was die einem dann so aufs Handy schicken. Die Kamenerin Silvia F. (26, Name geändert) erhielt vor einem Jahr von einer Freundin via WhatsApp haufenweise Sticker, kleine Bildchen also - und eins dieser Bildchen zeigte ein etwa zwölf Jahre altes Mädchen, halbnackt und in aufreizender Pose. Das Bild blieb im Speicher von Silvia F.s Handy. Folge: eine Anklage wegen Besitzes von kinderpornografischem Material.
Verhandelt wurde darüber jetzt vor dem Kamener Strafrichter. Silvia F. ist in Elternzeit, sie hat zwei kleine Kinder. Und diese Frau soll ein Faible für widerwärtige Bilder haben? Eindeutig nein, führte ihr Verteidiger aus: "Sie verabscheut so was." Es sei schlicht so gewesen: Das Bild von dem Mädchen habe sie gar nicht zur Kenntnis genommen. Denn es sei untergegangen in dem Wust des übrigen - legalen - Sticker-Ausstoßes von Silvia F.s Freundin. Die ist, nebenbei bemerkt, inzwischen bloß noch eine ehemalige Freundin. Seine Mandantin, so der Anwalt, habe erst bei der Polizei begriffen, was da auf ihrem Smartphone gelandet war. Konsequenz aus dem ganzen unglücklichen Geschehen müsse für Silvia F. ein Freispruch sein.
Daraus wurde nichts. Das Nicht-zur-Kenntnis-Nehmen des anstößigen Bildes hielten der Vertreter der Staatsanwaltschaft und auch der Richter für eine Schutzbehauptung. Das Bild von dem Mädchen hätte Silvia F. zwingend wahrnehmen und stutzig werden lassen müssen, fand der Richter. Sein Urteil: Eine "Geldstrafe auf Bewährung" - eine Verwarnung unter Strafvorbehalt. 90 Tagessätze à 15 Euro drohen der Bürgergeldbezieherin, falls sie nochmal straffällig wird.