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    Nötigungsversuch vorm Burger King: 28-Jähriger gelobt Besserung

    von Andreas Milk

    Kamen. Tom D. (28, Name geändert) hat glaubhaft Besserung gelobt - sonst wäre sein Prozess vor dem Strafrichter wohl unangenehmer ausgegangen. Vergangenes Jahr war er durch Suff und Gewalt aufgefallen. Die Leidtragenden: zwei junge Männer auf dem Parkplatz von Burger King an der Unnaer Straße und D.s Lebensgefährtin. Diese junge Frau ist inzwischen seine Verlobte. Das Eheversprechen gaben sie sich zu Ostern. Und es bedeutet: Als Zeugin geladen, brauchte die Frau vor Gericht nicht mehr auszusagen. Verlobte haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.

    Laut Anklage hatte Tom D. die Frau in der gemeinsamen Wohnung - seit Januar 2024 sind sie ein Paar - gegen die Wand gedrückt und ihr auf diese Weise Hämatome zugefügt. An einem anderen Tag habe er sie angespuckt. Egal - da beide nichts mehr dazu sagen wollten, wurde das Verfahren in diesen Punkten ohne Konsequenzen beendet. Bleibt die Sache vorm Burger King. In der Nacht zum 30. Mai 2024 wollte D. dort die beiden Männer zwingen, ihn nach Hause zu fahren. Als sie ablehnten, wurde er handgreiflich. Die Männer erlitten leichte Verletzungen. Einen von ihnen hatte D. am Hals gepackt. Er sei "ein bisschen geschockt gewesen", erinnert sich der Mann. An dem Wagen - einem Uralt-Corsa - entstand ein geringer Schaden.

    Bei den beiden Männern hat D. sich im Gerichtssaal entschuldigt: "Das war 'ne dumme Aktion von mir. Sorry, dass ich euch Angst eingejagt habe." In jener Nacht war er betrunken - wohl mehr als nur ein bisschen. Mittlerweile hat D. sich Hilfe gesucht. Es gab einen Termin bei der Diakonie zur Selbstreflexion in Sachen Alkohol und Gewalt. D. hat einen gut bezahlten Job. Das unterscheidet ihn von einem Großteil der Täter, die sich vor einem Richter wiederfinden. Seine Verlobte habe ihm klar gemacht: Wenn nochmal was passiert, war's das.

    Als Wiedergutmachung muss D. 400 Euro an den Corsa-Fahrer zahlen. Weitere 600 Euro gehen an den Deutschen Kinderhospizverein. Sind diese Auflagen erfüllt, wird das Verfahren gegen ihn endgültig eingestellt.

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