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    Ende einer Silvestertour: Ausgenüchtert: ja - Führerschein: eher nein

    amtsgericht25

    von Andreas Milk

    Kamen. Eigentlich war alles tiptop geplant: Marius K. (24, Name geändert) aus Essen und seine Freunde wollten die Heimfahrt von der Silvesterparty erst am 2. Januar antreten, damit genug Zeit ist fürs Ausnüchtern. Die jungen Leute hatten einen Wagen gemietet. Aber dann gab es ein Problem. Der auserkorene Fahrer beichtete, er habe nach der Silvestersause noch Drogen eingeworfen. Also: besser nicht ans Steuer. Marius K. wiederum hatte keinen Führerschein. Dass er sich dann doch bereit erklärte zu fahren, lag unter anderem daran, dass seine Eltern ihm Druck gemacht hatten: Die Großmutter - gerade bei der Familie zu Besuch - sei im Begriff abzureisen und wolle doch vorher gern den Enkelsohn wiedersehen.

    Auf der A2 bei Kamen sah dann erst mal eine Polizeistreife Marius K. bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle hinterm Lenkrad des Mietwagens sitzen - und stoppte ihn. Vor Gericht wurde jetzt gemutmaßt, die Beamten hätten halt ein Gespür für "Schwarzfahrer". Auffällig verhalten hatte sich K. bei seiner illegalen Autobahnfahrt nicht. Besonders ärgerlich: K. hatte zu dem Zeitpunkt schon fast alle Fahrten für seine praktische Führerscheinprüfung absolviert. Lediglich eine Nachtfahrt stand noch aus. Er hatte also quasi schon "fast" den Schein. Unglücklich auch: Schon Ende 2022 war K. wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden.

    Diesmal bekam er eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 20 Euro auferlegt. Auf eine Führerscheinsperre verzichtete der Richter. Damit steigt K.s Chance beträchtlich, bald rechtmäßig fahren zu dürfen. Dass er das sechs Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit noch nicht könne, sei ihm etwas peinlich, hatte er eingeräumt.

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