von Andreas Milk
Kamen. Wo ist er hin - der Rucksack von Pavel K. (Namen geändert)? Diese entscheidende Frage ließ sich in der Verhandlung vor dem Kamener Strafrichter nicht klären. Am Ende gab es einen Freispruch für den Mann, dem die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, den Rucksack seines Trinkkumpans an sich genommen zu haben: Joseph T., 54 Jahre, gerichtserprobt, bekommt keine neue Eintragung im Bundeszentralregister.
"Tatort" war am 4. April dieses Jahres laut Anklage T.s Wohnung in der Nähe des Kamener Stadtparks. Dort hatte T. gemeinsam mit Pavel K. und einem dritten Mann wohl eine Flasche Wodka geleert. Rucksackbesitzer Pavel K. ging irgendwann mal kurz vor die Tür. Als er zurück kam, ließ ihn aber von den beiden anderen Männern keiner mehr rein. Gut möglich, dass sie schon ihren Rausch ausschliefen und K.s Klingeln oder Klopfen nicht hörten. Eine ärgerliche Situation für K., der ohne seinen Rucksack von dannen zog. Am nächsten Morgen suchte er Wohnungsbesitzer Joseph T. an dessen Arbeitsplatz auf - aber der habe ihn bloß abgewimmelt, erzählte K. dem Richter.
Als Zeuge gehört wurde im Prozess dann auch der dritte Mittrinker im Bunde, Angehöriger der Kamener Obdachlosenszene. Freimütig schilderte er, wie er Pavel K.s Rucksack am Morgen nach dem Besäufnis aus T.s Wohnung mitgenommen und an eine Mülltonne gestellt habe.
Fazit: Der Rucksack, der unter anderem K.s Schlüssel enthielt, bleibt verschollen - und dem Gastgeber jenes Aprilabends, Joseph T., eine Strafe wegen Unterschlagung erspart.






