von Andreas Milk
Kamen. In einem früheren Restaurant an der Lenningser Straße gab es in der Nacht zum 6. Juni 2024 einen aufwändigeren Polizeieinsatz. Dort standen Pokertische und eine Geldzählmaschine. Fünfstellige Bargeldbeträge lagen herum sowie eine scharfe Schusswaffe. Es gab Festnahmen. Unter anderem erwischte es den Düsseldorfer Binh L. (Name geändert), der jetzt vor dem Kamener Strafrichter saß - und beteuerte, er habe mit dem kriminellen Geschehen herzlich wenig zu tun gehabt. Drum hatte er auch gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt und damit den Gerichtstermin ausgelöst.
Binh L. sagt, er sei in jener Nacht bloß Fahrer für einen Beteiligten gewesen. Deshalb habe er auch nicht am Pokertisch gehockt, sondern etwas abseits mit einem Kaffee. Tatsächlich wurde auch bei seiner Durchsuchung durch die Polizei ein vergleichsweise mickriger Betrag gefunden: 210 Euro hatte L. in der Tasche.
Das passte nicht recht zu den übrigen Männern, deren luxuriöse Karossen seinerzeit an der Lenningser Straße geparkt waren - überwacht übrigens von Kameras, die jederzeit Bilder ins Innere des Lokals lieferten. Ein bisschen stutzig werden können hätte L. also sehr wohl. Verurteilt wurde er fürs großzügige Drüber-hinweg-Sehen indes nicht. Der Richter stellte das Verfahren mit Zustimmung des Vertreters der Staatsanwaltschaft ein. Binh L. muss allerdings seinen Verteidiger bezahlen - und kommt damit um eine Art "Geldbuße" nicht herum.







