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    Trinker wegen Bedrohung angeklagt: Vom netten Kerl zum Quälgeist

    von Andreas Milk

    amtsgericht19KWKamen. Der Timo? Ach ja - das sei früher mal "ein sehr netter Mann" gewesen, sagte der Zeuge im Amtsgericht über den angeklagten Timo H. (47, Name geändert). H. ist derzeit trocken. Alkohol macht ihn zum kaum erträglichen Zeitgenossen - und das spiegelt die Anklage wider. Im vergangenen November soll er Nachbarn in einem Mehrparteienhaus am Rand der Kamener Innenstadt beschimpft haben - als "fette Sau" und "Schwuchtel". Es habe Todesdrohungen gegeben und die Ankündigung, es gebe "was aufs Maul", mal Aug' in Aug' ausgesprochen, mal durch Wände oder geschlossene Türen gebrüllt.

    H. war lange Bestandteil der so genannten Trinkerszene. Bis Ende September dieses Jahres bestand für ihn ein Aufenthaltsverbot für den Citybereich. Mittlerweile wohnt H. in einer Unterkunft der Stadt für Wohnungslose. Ordnungsgelder bekam er nach den Worten seines Verteidigers schon aufgebrummt, wenn er bloß betrunken irgendwo auf einer Bank saß. H. versuche, alles abzustottern. Schwerer wird's dadurch, dass H. Angst hat, Behördenbriefe zu öffnen.

    Vor Gericht war der Umgang mit ihm schwierig. X-fach mussten Richter, Staatsanwalt und Verteidiger ihn ermahnen, sich zusammenzureißen und nicht jedem ins Wort zu fallen. H. selbst sagte, er könne dem Prozess nur schwer folgen. Nervlich sei er am Ende. Die Vorwürfe gegen ihn stimmten nicht. Er habe doch kaum ein Wort mit seinen Mitbewohnern im Haus gewechselt, wie hätte er da all die Drohungen und Beleidigungen äußern sollen? Aber es ist wohl eher so, dass H. schlicht keine Erinnerung hat. Er war auch wegen zweier Diebstähle bei Rewe im Kamen Quadrat angeklagt; davon gibt es Handyaufnahmen eines Ladendetektivs, die im Gerichtssaal abgespielt wurden. Ungläubig sah nun der nüchterne Angeklagte dem betrunkenen beim Klauen zu.

    Sechs Einträge hat H.s Vorstrafenregister, unter anderem wegen Widerstands, Beleidigung, Sachbeschädigung. Der Staatsanwalt hält ihn für vermindert schuldfähig. Das neue Urteil für die Ausraster und die Rewe-Diebstähle lautet: Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 10 Euro. Er müsse das Saufen in den Griff kriegen, gab ihm der Richter mit. Der Alkohol habe den "netten Mann" gekillt.

     

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