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    Alkohol und Antidepressiva: Anklage nach Unfall

    amtsgericht25

    von Andreas Milk

    Kamen. Eigentlich, so der Vertreter der Staatsanwaltschaft, sei er der Ansicht: Wer trinke wie ein Erwachsener, der sollte auch vor Gericht behandelt werden wie ein Erwachsener. Für den 20-jährigen Kamener Tobias K. (Name geändert) machte er eine Ausnahme: Auf K. solle Jugendstrafrecht angewendet werden, fand er. Der Prozess hatte klar gemacht: K. braucht dringend Hilfe.

    Mit 1,95 Promille Blutalkohol saß er in der Nacht zum 29. Dezember 2024 hinterm Steuer eines Mercedes, der dem Vater eines Bekannten gehörte. Mit diesem Bekannten und ein paar anderen Leuten zusammen hatte er einiges getrunken, bevor er auf die Idee kam, mit dem Auto abzurauschen. Glück im Unglück: Die Tour endete nach wenigen Metern - K. krachte in einen geparkten Wagen.

    Neben dem Alkohol hatte K. die Wirkstoffe von Antidepressiva im Blut. Zu seiner Vorgeschichte gehören die frühe Scheidung der Eltern, der frühe Tod des Vaters - wohl wegen Alkoholmissbrauchs -, die stationäre Behandlung aufgrund psychischer Krankheit. Vergangenes Jahr gab es ein Verfahren wegen Hausfriedensbruchs. Der junge Mann hat einen Schwerbehinderungsgrad von 70 Prozent.

    Sein Verteidiger sagte, Tobias K. habe an den 29. Dezember keine allzu klare Erinnerung. K. selbst saß weinend neben seinem Anwalt. Eine Mitarbeiterin der Kamener Jugendgerichtshilfe ist überzeugt, K. brauche einen gesetzlichen Betreuer, um sein Leben auf die Reihe zu kriegen. Er hat eine Ausbildung zum Verkäufer absolviert, lebt in der eigenen Wohnung, ist derzeit aber ohne Job.

    Auch der Richter hielt am Ende Jugendrecht bei dem Heranwachsenden für angemessen. Das Urteil: 60 Stunden Freizeitarbeit wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs. K. soll die Stunden bis März kommenden Jahres ableisten.

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