Kamen. Das Ehepaar Günter und Monika D. (Namen geändert) lebt getrennt. Geschieden sind die beiden Bergkamener - noch - nicht. Am 17. April vorigen Jahres war Monika D. in der Wohnung ihres Mannes, um noch einige ihrer Sachen abzuholen. Bei der Gelegenheit soll der 68-Jährige sie aufs Bett geworfen und sie oberhalb der Kleidung an Brust und Po berührt haben. Vergeblich habe er außerdem versucht, ihr die Hose auszuziehen.
Wegen sexueller Belästigung saß der Rentner nun im Kamener Amtsgericht auf der Anklagebank. Und er sagte kurz und klar: Die Vorwürfe stimmten nicht. Sein Verteidiger ergänzte, Hintergrund der Beschuldigung seien Scherereien in Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren. Sein Mandant wolle verheiratet bleiben. Seine Frau dagegen behaupte, das Paar gehe schon länger getrennte Wege, als das tatsächlich der Fall ist - mit dem Ziel, die Ehe möglichst rasch aufzulösen.
Das Problem beim Prozesstermin: Es fehlte Monika D. Sie war als Zeugin in dem Strafverfahren gegen ihren Mann geladen, hatte die Ladung aber wohl nicht bekommen: Die Adressangabe scheint nicht ganz korrekt gewesen zu sein. Es wird also einen neuen Termin geben. Und weil sie eben mit dem Angeklagten verheiratet ist, hat sie dann das Recht, die Aussage zu verweigern.
Das klingt erst einmal unwahrscheinlich, weil sie Günter D. ja schließlich auch angezeigt hat. Aber es ist durchaus schon vorgekommen, dass eine Frau in solch einem Fall nach einigen Monaten kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung hat - sei es, weil es eine Versöhnung gegeben hat, sei es, weil sie einfach bloß noch ihre Ruhe will.







