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    Heerener Holzlattenwurf: Geldstrafe wegen Körperverletzung

    amtsgerichtKamen AMvon Andreas Milk

    Kamen. Er sei kein Amokläufer und kein Psychopath, versicherte Omar D. (38, Name geändert) in seinem Prozess vor dem Strafrichter. Ganz so wild war die Anklage gegen ihn zwar gar nicht - aber immerhin: Es ging um gefährliche Körperverletzung. Am Nachmittag des 15. August 2024 soll D. auf der Lenningser Straße eine Holzlatte in das offene Fenster einer Dachgeschosswohnung geworfen haben, in der irrigen Annahme, der Bewohner der Wohnung habe ihm eben eine Beleidigung nachgerufen. Die Latte traf eine unbeteiligte Frau. Sie erlitt leichte Abschürfungen an der Stirn. Zum Glück. Das Ganze hätte - wörtlich - ins Auge gehen können.

    Omar D. redete nicht drumrum: Ja, die Sache sei passiert. Aber eben doch ein bisschen anders. Der Mann, den er mit der Latte hatte erwischen wollen, habe sehr wohl ihn, D., mit Beleidigungen eingedeckt - einfach so, ohne dass die beiden Männer sich kennen würden. Sonst sei auch zu dem Zeitpunkt niemand auf der Straße unterwegs gewesen. Die Beleidigungen richteten sich - warum auch immer - auch gegen D.s Vater. Dass der nicht mehr lebt, tut schon gar nichts mehr zur Sache. Jedenfalls wurde es D. zu bunt. Er ging zum Eingang des Hauses, um sich den Schreihals vorzuknöpfen, kam aber nicht rein. Dann griff er zur Holzlatte - und zielte aufs falsche Fenster. Beim ersten Mal prallte die Latte ab, beim zweiten Mal "traf" sie.

    "Es tut mir wirklich alles sehr leid", erklärte D., der ein paar ältere Vorstrafen hat, aber noch nie als Gewalttäter aktenkundig wurde. Und hätte er nicht selbst an den Ermittlungen mitgewirkt, wäre es womöglich gar nicht zu der Anklage gekommen. Die Polizei kannte - dank einem Zeugenhinweis - vom Holzlattenwerfer zunächst nur eine mutmaßliche Adresse. Unter dieser Anschrift war noch ein weiterer Mann gemeldet, der als Täter hätte in Betracht kommen können. Beide Männer - D. und der andere - bekamen von den Ermittlern Post. D. reagierte.

    Der Richter verurteilte ihn zu einer Geldstrafe: 90 Tagessätze à 60 Euro soll Omar D. zahlen, seinem Einkommen angemessen. Lieber künftig zurückbeleidigen, lautet die Devise: Der Griff zur Holzlatte sei "nicht so 'ne ganz clevere Idee" gewesen, fand der Richter. Was auch ginge: einfach weitergehen.

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